Wörth/Maxau – Für den Bau der zweiten Reinbrücke ist ein weiterer Stolperstein aus dem Weg geräumt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Umweltschutzorganisation BUND zurückgewiesen. Damit ist die ursprüngliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig. Der rheinland-pfälzische Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Brücke hat Bestand.
„Nun ist auch die letzte rechtliche Hürde auf dem Weg zur zweiten Rheinbrücke beseitigt“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Brandl aus Rülzheim. „Es besteht nun endgültig Baurecht. Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein und ein guter Tag für die Region.“ Es stehe nun nicht mehr die Frage im Mittelpunkt, ob die zweite Rheinbrücke gebaut werde, sondern nur noch wann, so Brandl.
Auf eine Kleine Anfrage Brandls hatte das Verkehrsministerium in Mainz unter anderem geantwortet, dass ein genauer Termin für den Baubeginn noch nicht genannt werden könne, weil zuerst die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeschlossen sein müssten.
Deshalb werde die Arbeit nun nicht weniger, sagt Brandl: „Es gilt nun mit Hochdruck die Voraussetzungen zu schaffen, um dieses Baurecht auch ´vollziehbar´ zu machen. Dazu müssen nun schnellstmöglich die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegt sind – auf beiden Seiten des Rheins. Dies gilt auch für die Planung der Radwege. Auch müssen die baden-württembergischen Verantwortlichen die Planfeststellung für die Anbindung an die B36 zügig vorantreiben.“
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