Luxmburg – Die Kündigung eines wiederverheiratenden Chefarztes an einer katholischen Klinik ist nicht mit EU-Recht vereinbar.
Mit diesem Grundsatzurteil vom 11. September hat der Europäische Gerichtshof einem leitenden Angestellten am katholischen Krankenhaus in Düsseldorf Recht zugesprochen. Sein Arbeitgeber, die katholische Kirche, hatte ihm nach der Schließung der zweiten Ehe die Kündigung ausgesprochen, da eine zweite Ehe nach Kirchenrecht ungültig sei.
Der beschäftigungspolitische Sprecher der Europa-SPD, Michael Detjen, unterstützt das EU-Urteil: „Der EuGH hat auf Basis des Diskriminierungsverbots die richtige Entscheidung getroffen. Ob der Chefarzt verheiratet ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf seine Qualifikation als Arzt. Die katholische Lehre darf nicht über dem weltlichen Arbeitsgesetz stehen. Ich bin froh, dass Europa diesem Arzt helfen konnte.“
Das Urteil habe eine grundsätzliche Bedeutung für alle Arbeitnehmer in Europa. „Die europäischen Richter stärken mit ihrem Urteil den Schutz von Arbeitnehmerrechten“, so Detjen. (red)
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