Landau. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom März 2011 festgestellt, dass die medizinische Zwangsbehandlung im rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetz ungenügend geregelt ist. Dies hat die Landesregierung zum Anlass genommen, seine Psychisch Kranken Gesetze zu ändern.
Der Landtag hat gestern dem neuen Gesetz einstimmig zugestimmt.
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass nicht nur das Maßregelvollzugsgesetz sondern auch das „Landesgesetz für Psychisch Kranke“ (PsychKG) in
Einklang mit den Forderungen des BVerfG-Urteils gebracht wurde. Bei diesem Gesetz sind ganz elementare Grundrechte der Menschen wie, die
Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit betroffen.“, so der SPD-Abgeordnete Wolfgang Schwarz.
„Gerade da, wo eine psychische Krankheit und die daraus resultierende fehlende Einsichtsfähigkeit die Ursachen des staatlichen Einschreitens
sind, müssen Gesetze eindeutig und bestimmt sein. Aufgrund der bisherigen unklaren Rechtslage – und der damit verbundenen Unsicherheit
in den Einrichtungen – war es wichtig, alle wesentlichen Aspekte, auch aus weiteren Rechtsprechungen, zu berücksichtigen, um eine dauerhafte
Rechtssicherheit zu erreichen“, so der Abgeordnete weiter.
Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen sind in der psychiatrischen Behandlung in bestimmten Situationen unumgänglich. Die Gesetzesergänzung stellt klar, dass der freie Patientenwille beachtet werden muss und das gilt besonders wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Daneben sehen die Gesetze weitere ergänzende Voraussetzungen vor, die vor einer Behandlung gegen den Willen des Patienten gegeben sein müssen.
„Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten muss aber möglich sein insbesondere dann, wenn die Behandlung dazu führt, die
Einsichtsfähigkeit über die Auswirkungen der Behandlungsverweigerung wieder herzustellen. Die Anlasserkrankung muss behandelt werden können, sonst würden betroffene Menschen vielleicht ein Leben lang eingesperrt sein. „, betont Wolfgang Schwarz.
„Sowohl als ehemaliger Kriminalbeamter als auch jetzt als Abgeordneter war ich in den drei Einrichtung des Maßregelvollzugs in Rheinland-Pfalz.
Trotz der enorm hohen physischen und insbesondere der psychischen Belastung der Mitarbeiter, wird dort hervorragend
gearbeitet. Für alle Patienten und Mitarbeiter bin ich über die nun beschlossene Rechtssicherheit sehr froh“, macht der
SPD-Abgeordnete deutlich. (red)
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