Kreis Germersheim – Eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr und Fernunterricht für alle weiterführenden Schulen bis einschließlich 11. April sind die zentralen Ergänzungen in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim.
Diese gilt ab dem 29. März bis einschließlich 11. April 2021. „Da die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim dauerhaft deutlich über 100 liegt, muss – entsprechend den zwingenden Vorgaben des Landes – wieder eine Ausgangssperre verhängt werden. Leider sind die Infektionen bei uns nicht deutlich gesunken, sodass wir mit dem Land über Lockerungen hätten sprechen können. Das Gegenteil ist der Fall, gestern lag die Inzidenz bei 140, heute haben bei 155. Da bleibt uns laut aktueller Landesverordnung kein Spielraum“, teilt Landrat Dr. Fritz Brechtel mit.
Es gelten weiterhin die bereits bekannten Regelungen der letzten Verfügung:
Im Landkreis Germersheim besteht weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“.
Die Perspektive für die weiterführenden Schulen sieht folgendermaßen aus: Sie bleiben alle bis einschließlich 11. April im Fernunterricht. Ab dem 12. April gehen alle weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht – bei freiwilliger Selbsttestung einmal pro Woche, so der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.
Brechtel appelliert gleichzeitig an Land und Bund, Lösungen zu suchen, „die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen.“ Natürlich dürfe das Gesundheitssystem (dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter) nicht überlastet werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung im Detail hier.
Diesen Artikel drucken