Landau. Die Inzidenzwerte im Land Rheinland-Pfalz steigen – so auch in der Stadt Landau.
Die südpfälzische Metropole weist seit wenigen Tagen einen Wert von über 50 auf und muss laut der Vorgaben aus Mainz nun reagieren. Mit Wirkung zum Sonntag, 4. April, 0 Uhr tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die einen Teil der vor wenigen Woche eingeführten Lockerungen wieder zurücknimmt. So muss der Einzelhandel ab Dienstag, 6. April, wieder zum sogenannten Terminshopping zurückkehren.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch bedauert diesen notwendigen Schritt und bittet die Landauer um zwei Dinge: 1. den Einzelhandel trotzdem weiter zu unterstützen und 2. ganz besonders vorsichtig und achtsam zu sein, um dabei zu helfen, die Pandemie zu bekämpfen.
Wichtig sei ihm dabei das Thema Testen. „Wir sind dabei, das Schnelltesten in unserer Stadt konsequent auszubauen“, so der Stadtchef. „Bei bereits rund 9.000 Schnelltests alleine in unserer Jugendstil-Festhalle wurden jeden Tag auch Menschen positiv getestet, die keine Symptome hatten und von dem Ergebnis überrascht waren. Diese Testungen werden nochmals mit PCR-Tests überprüft; nur so gelingt es, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.“ Daher seine Bitte, auch und gerade für die Osterfeiertage: „Nutzen Sie das Testen. Es gibt Freiheiten und schafft Sicherheit.“
Die Teststation von Stadt und DLRG in der Jugendstil-Festhalle ist auch über die Feiertage von Gründonnerstag bis Ostermontag täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Voranmeldungen sind unter www.corona-test-landau.de möglich.
Neue Teststationen
In der Woche nach Ostern gehen drei neue privat organisierte Teststationen an den Start. Ab Mittwoch, 7. April, testen Sparkasse, AKU und die Praxis Dr. Espenschied auf dem Rathausplatz; ab Donnerstag, 8. April, bietet die Bella Vitalis GmbH Schnelltests auf dem Alten Meßplatz und dem Alfred-Nobel-Platz an. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.
Aktuelle Informationen u.a. zu den Testmöglichkeiten in Landau gibt es auf www.landau.de/corona. Dort ist auch die neue Allgemeinverfügung zu finden. Sie regelt, dass Geschäfte nach Ostern wieder zum Terminshopping zurückkehren müssen. Achtung: Termine können auch spontan vereinbart werden, wenn es die Anzahl an Kunden im Laden zulässt. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde aufhalten.
Von der Schließung ausgenommen sind u.a.: Lebensmittelmärkte, Drogerien, der Landauer Wochenmarkt, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Wachsalons, Buchhandlungen, der Zeitungen- und Zeitschriftenverkauf, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte. Liefer-, Bring- und Abholdienste bleiben zulässig.
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit negativem Corona-Test bleibt, wie auf Landesebene festgelegt, von den Schließungen unberührt.
Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Weiter ist kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig.
Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. (ld)
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