Berlin – Die Innenminister von Bund und Ländern wollen den Verfassungsschutz grundlegend reformieren. Er müsse „moderner und transparenter“ werden.
Das Internet solle als „Aufklärungs- und Präventionsmedium“ stärker genutzt werden, wie die „Welt“ berichtet.
Geplant ist eine zentrale Datenbank für „extremistische Internetauftritte“. Kernpunkte sind die Einrichtung eines zentralen V-Leute-Registers beim Bundesamt für Verfassungsschutz und einheitliche Standards für deren Führung. Bei den V-Leuten soll es künftig eine Probezeit „von mindestens sechs Monaten“ geben, ihre Führer sollen jeweils nach fünf Jahren wechseln. „Die Vertrauensperson ist im Regelfall nach fünf Jahren einem anderen Führer zuzuordnen“, heißt es in dem Papier. Honorare des Staates sollten künftig „objektiv nachvollziehbar und dokumentiert“ sein. „Geld- und Sachzuwendungen und sonstige Leistungen“ dürften nur erfolgsabhängig gezahlt werden.
Die neue zentrale V-Leute-Datei soll keine „Klarnamen“ enthalten, um die Zuträger nicht zu gefährden. Gespeichert werden sollen der Deckname, Charaktermerkmale, Herkunft, Besonderheiten, Kontakte zu Gruppierungen und Personen.
Die Minister wollen auch das Gesetz für die Anti-Terror-Datei ändern. Denn bisher sei eine „Zusammenführung personenbezogener Daten, die von verschiedenen Stellen eingepflegt werden, nicht möglich“, heißt es in der Vorlage. Die Datei müsse analyse- und recherchefähig gemacht werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, das nachrichtendienstliche Informationssystem „Nadis WN“ als Volltextdatei für alle Aufgaben des Verfassungsschutzes zu nutzen. Hierfür sollen die Speicherfristen von bisher zehn „auf 15 Jahre verlängert werden.“
Der Verfassungsschutz soll in Zukunft überdies von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften systematisch Daten zu Rechtsextremisten erhalten, die flüchtig sind oder per Haftbefehl gesucht werden. „Das Bundeskriminalamt wird gebeten, mit den Landeskriminalämtern eine Handhabung zu erarbeiten“, so das Papier weiter. Für die Reform des Verfassungsschutzes sollen die Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit den Landesämtern und das Bundesverfassungsschutzgesetz novelliert werden.
Um die Kooperation zu verbessern, müssen die Landesämter für Verfassungsschutz „unverzüglich alle relevanten Informationen“ an die Zentrale in Köln übermitteln. Die Zentralstellenfunktion des Bundesamts soll gestärkt werden, es habe ganz klar die Koordinierungskompetenz. (dts Nachrichtenagentur)
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