Dienstag, 05. November 2024

Verfassungsrechtler warnt vor Auslieferung der Meinungsfreiheit an „Autokraten und Despoten“

13. April 2016 | Kategorie: Nachrichten
Türkischer Präsident Recep Tayyip Erdogan: Ziel von deftiger Satire. Foto: pfalz-express.de/Licht

Türkischer Präsident Recep Tayyip Erdogan: Ziel von deftiger Satire.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Berlin – Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Bundesregierung im Fall Böhmermann davor gewarnt, die deutsche Justiz wegen des satirischen „Schmähgedichts“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu einer Strafverfolgung des Satirikers zu ermächtigen.

„Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

„Es wäre innenpolitisch auch verheerend, wenn die Regierung Erdogans Begehren nachkäme.“ Bertrams sieht Böhmermanns umstrittenen Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, räumte aber ein, dass diese Position juristisch „auf der Kippe“ stehe.

Es werde „mit Sicherheit“ Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbare Schmähkritik einstuften.

Die Kanzlerin habe sich „in eine üble Zwickmühle gebracht“, als sie Böhmermanns Satire ehrverletzend genannt habe.

„Mit dieser Bewertung, die nicht in die Zuständigkeit einer Kanzlerin fällt, ist Merkel in vorauseilendem Kotau vor Erdogan in die Knie gegangen.“

Den türkischen Vorwurf eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ nannte Bertrams „blanken Unsinn“. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht nicht Böhmermann mit seinem Gedicht, sondern Erdogan, der kurdische Städte bombardieren lässt.

Aber das zählt nach dem Flüchtlings-Deal mit Ankara derzeit offenbar nicht mehr.“ Der Paragraf, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gesondert unter Strafe stellt, sei ein Überbleibsel aus der Kaiserzeit.

Dieser „alte Hut aus der Klamottenkiste des Strafrechts“ ist laut Bertrams „überflüssig und gehört gestrichen“. (dts Nachrichtenagentur) 

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