Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die umstrittenen Absprachen im Strafprozess, die sogenannten „Deals“, grundsätzlich gebilligt.
Die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hieß es am Dienstag in einer Entscheidung des Zweiten Senats. Allerdings sollten sich Staatsanwälte und Richter bei solchen Deals stärker an Recht und Gesetz halten. Die Urteilsabsprachen müssten zudem transparent sein und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt werden. Bisher bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, so das Bundesverfassungsgericht weiter.
Bei Absprachen in Strafprozessen erhält der Angeklagte meist eine mildere Strafe, wenn er ein Geständnis ablegt. (dts Nachrichtenagentur)
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