Germersheim/Lingenfeld – Die US-Army hat die Unterlagen zur Vorprüfung überarbeitet und bei der Kreisverwaltung eingereicht.
Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich abschließend von der Kreisverwaltung, Untere Immissionsschutzbehörde, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Die Unterlagen machten deutlich, dass der Antragsteller auf die Lagerung von „sehr giftigen Stoffen“ verzichten will, teilte die Kreisverwaltung mit. Die Antragsunterlagen wurden dahingehend korrigiert.
Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden. Das bedeutet, die nachgereichten Unterlagen werden erneut an die betroffenen Fachbehörden zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) weitergeleitet.
Dabei wird festgestellt, ob nach Prüfung und Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind.
Sollte dies der Fall sein, so ist die Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die nachgereichten Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum wird noch öffentlich bekanntgegeben.
(red)
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