Landau. Damit die beiden Standorte der Universität Koblenz-Landau ihre Entwicklung vorantreiben können, haben das Präsidialkollegium und der Senat der Universität neue Positionen und Gremien mit besonderen Kompetenzen geschaffen.
In Koblenz und Landau sind jeweils zwei Beauftragte ernannt worden, die den Vizepräsidenten in Koblenz und die Vizepräsidentin in Landau dabei unterstützen sollen, die Zukunft der beiden Standorte zu planen. Flankiert wird deren Tätigkeit von Senatsausschüssen, denen sukzessive Entscheidungsbefugnisse übertragen werden sollen.
„Wir wollen unsere beiden Campus in Koblenz und Landau in die Lage versetzen, eigenständige Entscheidungen für ihre künftige Strukturen treffen zu können“, erklärte Prof. Dr. May-Britt Kallenrode, Präsidentin der Universität Koblenz-Landau. Eine Voraussetzung dafür war eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Präsidialkollegiums, in dem nun auch die Rollen der Beauftragten beschrieben sind.
Die beiden Beauftragten in Koblenz sind Prof. Dr. Constanze Juchem-Grundmann und Prof. Dr. Henning Pätzold. Juchem-Grundmann, Professorin für Angewandte Linguistik und Fachdidaktik Englisch, übernimmt die Bereiche Studium und Lehre, Lehrkräftebildung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Internationalisierung sowie zentrale Einrichtungen; Pätzold, Professor für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Forschung und Entwicklung in Organisationen, widmet sich den Themen Transfer, Regionalisierung, Weiterbildung und Nachhaltigkeit. Beide unterstützen Vizepräsident Prof. Dr. Stefan Wehner, der die Themen Forschung, Digitalisierung und Governance verantwortet.
In Landau wurden Prof. Dr. Ralf Schäfer und Prof. Dr. Norbert Wenning als Beauftragte ernannt. Umweltwissenschaftler Schäfer ist für standortspezifische Forschungsangelegenheiten, die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Forschung, die Forschungsförderung sowie die Internationalisierungsstrategie zuständig.
Wenning, Professor für Interkulturelle Bildung, kümmert sich um die Koordination der standortspezifischen Studiengänge, die Einrichtungen zur Qualität der Lehre und zur Nachwuchsförderung sowie den standortspezifischen Um- und Aufbau der lokalen zentralen Einrichtungen – auch im Hinblick auf die Zusammenführung des Campus Landau mit der TU Kaiserslautern.
Die beiden Professoren unterstützen Vizepräsidentin Prof. Dr. Gabriele E. Schaumann. Sie ist zuständig für die campusübergreifenden Angelegenheiten in den Bereichen Studium, Lehre und wissenschaftlicher Nachwuchs sowie für die Verhandlung und Gestaltung der Hochschulentwicklung des Campus Landau im Rahmen der neu geplanten Technischen Universität.
Außerdem hat der Senat der Universität Koblenz-Landau zwei lokale Senatsausschüsse eingesetzt, denen er sukzessive Kompetenzen übertragen will.
Dem Senatsausschuss in Koblenz gehören insgesamt 16 Mitglieder an: zehn Vertreter der Professorenschaft, je zwei Vertreter aus den Gruppen der wissenschaftlichen, der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten sowie der Studierenden. Den Vorsitz hat die Präsidentin der Universität Koblenz-Landau (Prof. Dr. May-Britt Kallenrode), den stellvertretenden Vorsitz der Kanzler (Michael Ludewig).
In Landau gehören neun Mitglieder dem Senatsausschuss an: sechs Vertreter der Professorenschaft, je ein Vertreter aus den Gruppen der wissenschaftlichen, der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten sowie der Studierenden.
Hier hat die Vize-Präsidentin der Universität Koblenz-Landau (Prof. Dr. Gabriele E. Schaumann) den Vorsitz, stellvertretender Vorsitzender ist Kanzler Michael Ludewig. Die Technische Universität Kaiserslautern wird einen entsprechenden Ausschuss in gleicher Größe einführen.
Zum Hintergrund der neu geschaffenen Positionen und Gremien: Im Februar 2019 beschloss die rheinland-pfälzische Landesregierung, die Universität Koblenz-Landau grundlegend umzustrukturieren: Der Campus in Koblenz soll zu einer selbständigen Universität ausgebaut werden, während der Campus in Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern zusammengeführt werden soll.
Startpunkt der beiden neuen Universitäten ist voraussichtlich der 1. Januar 2023. In einem sogenannten Eckpunktepapier von Oktober letzten Jahres hatten sich das Wissenschaftsministerium unter Moderation von Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Leitungen der Universität Koblenz-Landau und der TU Kaiserslautern darauf geeinigt, mit dem Aufbau der beiden künftigen Universitäten so schnell wie möglich zu beginnen. „Dafür haben wir nun die Weichen gestellt“, so Kallenrode.
Statement Wirtschaftsminister Wolf
„Ein Jahr nach Vorstellung meines Reformvorhabens legen wir heute den Gesetzesentwurf vor. Wir erreichen damit einen zentralen Meilenstein und kommen der Neustrukturierung zielsicher näher. Der Gesetzentwurf setzt das zwischen Landesregierung und Universitäten vereinbarte Eckpunktepapier um und berücksichtigt dabei soweit wiemöglich die Diskussionen, die in den vergangenen Monaten mit allen Statusgruppen der Universitäten in der Steuerungsgruppe aber auch darüber hinaus geführt wurden.
Er sorgt für einen angemessenen Ausgleich der Standortinteressen und schafft gute Voraussetzungen für eine Zukunftsentwicklung in Koblenz, Kaiserslautern und Landau“. Durch eine Zusammenführung der TU Kaiserslautern und des Standortes Landau entsteht eine Universität, die durch ihre Größe, durch die fachliche Breite der Studienangebote und durch ihre Forschungsstärke attraktiv ist für Forschende und Studierende aus dem In- und Ausland.
Dies stärkt den gesamten Studien- und Forschungsstandort und die Sichtbarkeit gegenüber der regionalen und überregionalen Konkurrenz. Im Norden des Landes kann sich die Universität Koblenz als eigenständige Universität besser mit ihren regionalen Partnern wie der Hochschule Koblenz und dort ansässigen Unternehmen vernetzen.
Sie kann ein eigenständiges Profil entwickeln, das auf die Bedarfe, Potentiale und Stärken von Koblenz und der dortigen Wissenschaftsregion abgestimmt ist, die überregionale Sichtbarkeit stärkt und die für die Region notwendige universitäre Forschungsleistungen hervorbringt.
Wissenschaftsminister Konrad Wolf ergänzt: „Mit dem im Ministerrat erstmals beratenen Gesetzesentwurf schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für eine neue, zukunftsweisende Universitätsstruktur in Rheinland-Pfalz. Wir wollen die drei akademischen Standorte stärken sowie eine noch bessere regionale Einbindung und eine größere Sichtbarkeit in der nationalen und internationalen Wissenschaftslandschaft erreichen.“
Das vorliegende Gesetz regelt insbesondere den Status der Hochschulen, die Zuordnung von Personen, Rechten und Pflichten sowie Übergangsregelungen. Im Sinne der Hochschulautonomie erhalten die Hochschulen die Freiheit, ihre wissenschaftlichen Profile sowie ihre Selbstverwaltung eigenverantwortlich auszugestalten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen der Experimentierklausel vorübergehende Abweichungen vom Hochschulgesetz in den Grundordnungen zu verankern.
Neben der Strukturreform enthält der Gesetzestext eine Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in Trier. Die Namensänderung in „Leibniz-Institut für Psychologie“ dient der besseren Abbildung des Aufgabenspektrums und der Strategie des Instituts.
Nach der ersten Befassung im rheinland-pfälzischen Ministerrat ist nun der Weg frei für die öffentliche Anhörung der Hochschulen und von Akteuren aus dem Hochschulbereich. Nach einer weiteren Befassung und Beschlussfassung im Kabinett erfolgt die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Landtag. Es wird damit gerechnet, dass dieser Gesetzgebungsprozess bis Herbst 2020 abgeschlossen sein wird.“ (desa/red)
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