Donnerstag, 17. Oktober 2024

Union will Abstimmung über Zurückweisungen an den deutschen Grenzen erzwingen

17. Oktober 2024 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Symbolbild: Die deutsche Grenze.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Im anhaltenden Streit um die Migrationspolitik und das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Ampel-Koalition will die Union am Freitag eine Abstimmung im Bundestag über die Zurückweisung von Personen an den deutschen Grenzen erzwingen.

Wie die Rheinische Post berichtet, plant die CDU/CSU-Fraktion eine namentliche Abstimmung über ihren Entschließungsantrag, der umfassende Grenzzurückweisungen fordert.

Hintergrund der Aktion sei laut Fraktionskreisen der Versuch, ein „mieses Manöver der Ampel“ zu durchkreuzen. Die Koalition habe den Abschluss der Migrationsvorlagen der Union im Innenausschuss verhindert, während die eigenen Vorlagen der Ampel durchgebracht wurden.

„Offensichtlich möchte die Koalition der FDP eine unangenehme Abstimmung ersparen“, hieß es weiter. Prominente FDP-Politiker wie der stellvertretende Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki und Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatten zuvor Unterstützung für den Unionsantrag signalisiert. Nun, so der Vorwurf aus der Union, ducke sich die FDP vor einer klaren Positionierung weg. „Das werden wir nicht zulassen“, erklärte die Fraktion.

In dem Entschließungsantrag der Union wird gefordert, zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung „umfassende Zurückweisungen von Personen ohne Recht zur Einreise“ vorzunehmen.

Der Vorstoß der Union fällt in eine Woche, in der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil gegen Deutschland gefällt hatte. In dem Fall ging es um die Zurückweisung eines syrischen Asylbewerbers, der nach einer Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland dorthin abgeschoben wurde, ohne dass sein Asylantrag in Deutschland registriert oder geprüft wurde, ob ihm in Griechenland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.

Der EGMR urteilte, dass Deutschland gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die deutschen Behörden hätten sich nicht ausreichend vergewissert, dass der Antragsteller in Griechenland Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhält und vor unzumutbaren Zuständen geschützt ist. (dts Nachrichtenagentur/red)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen