Karlsruhe – Union und SPD im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages haben am Donnerstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden eingelegt.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Beschwerde. Der BGH hatte den Ausschuss dazu verpflichtet, das von der Opposition geforderte Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen.
Damit sollen die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland geschaffen werden – etwa durch die Zusage, dass er nicht, wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird.
CDU/CSU und SPD hatten sich bislang gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden gestellt und waren damit außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt.
Union und SPD wollen die von Linken und Grünen beantragte Abstimmung über die Vorladung Snowdens so lange von der Tagesordnung nehmen, bis der BGH über die Beschwerde entschieden hat.
Sollte der Bundesgerichtshof die Beschwerde abweisen, erwägt zumindest der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU), anschließend vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil er das Recht frei gewählter Abgeordneter durch den BGH-Beschluss verletzt sieht. (dts Nachrichtenagentur)
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