Berlin – Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hat sich für ein hartes Vorgehen gegen sogenannte Reichsbürger ausgesprochen.
„Meine Haltung ist klar: keine Waffen in den Händen von Reichsbürgern“, sagte Mayer dem „Handelsblatt“.
In der letzten Legislaturperiode sei daher der Datenaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und den zuständigen Waffenbehörden „noch effektiverer gestaltet“ worden. „Wo entsprechende Hinweise vorliegen, entziehen die Waffenbehörden diesen Personen daher wegen der regelmäßig anzunehmenden Unzuverlässigkeit rasch deren Waffen.“
Zweifel an dieser Praxis äußerte hingegen der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: „Es ist nicht einfach, die Erteilung eines Waffenscheins rückgängig zu machen oder Waffen zu beschlagnahmen. Denn pauschal ist kein Entzug möglich.“ Es müsse in jedem Einzelfall die Unzuverlässigkeit und Gefährlichkeit nachgewiesen werden. „Anderenfalls sagen die Verwaltungsgerichte nein.“
Wendt sprach zudem von einer „hohen Dunkelziffer“ beim Waffenbesitz. „Deshalb ist es wichtig und notwendig, sämtliche Informationen von Bundes- und Landesbehörden über Reichsbürger an die Kreispolizeibehörden weiterzusteuern.“
Die deutschen Sicherheitsbehörden rechnen derzeit rund 16.500 Personen der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zu. Darunter etwa 1.100 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte zudem im vergangenen Jahr 771 politisch motivierte Straftaten durch Reichsbürger. Nach einer ersten entsprechenden Erhebung des BKA waren darunter 619 vollendete und 152 versuchte Taten. 116 Taten richteten sich gegen Amts- und Mandatsträger.
Die Reichsbürger-Szene steht deshalb noch stärker im Fokus der Sicherheitsbehörden. Insbesondere der Verfassungsschutz habe die Beobachtung „zuletzt noch einmal deutlich intensiviert“, sagte der CSU-Politiker Mayer.
Der Polizeigewerkschafter Wendt sieht „besondere Gefahren“ in der Bewaffnung einzelner Reichsbürger. „Das Gewaltpotential bei einigen aus dieser Gruppe ist als sehr hoch einzuschätzen“, sagte er.
Da sich viele Aktivitäten von Reichsbürgern gegen öffentlich Bedienstete richteten, sollte aus Wendts Sicht sichergestellt sein, „dass alle staatlich Beschäftigten, die in Kontakt mit Personen aus der Reichsbürgerszene kommen, personenbezogene Hinweise zur Eigensicherung erhalten“. (dts Nachrichtenagentur)
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Haben die sonst keine anderen Sorgen, als die paar Hansel zu verfolgen? Na, Hauptsache man kann mal so tun, als würde man die Bürger schützen. Das glaubt eh niemand mehr.
In Kandel haben die jetzt eine Messerschmidt aus der dunklen Zeit ausgegraben, OMG wir werden alle sterben!
Der Kernpunkt der Reichsbürger ist die Frage der Souveränität Deutschlands!
Da wundern einen die Gegenaktionen einer Merkel CDU wenig.
Ist Deutschland frei oder fremdbestimmt, Merkels Politik lässt hier keine Fragen offen.
Für mich lässt ihr Kommentar viele Fragen offen. Vielleicht wollen sie die ja beantworten?
Wer bestimmt denn in Deutschland?
Der Reichsbürger war im „Reichsbürgergesetz“ des 3. Reiches definiert. Das Reichsbürgergesetz wurde aufgehoben (Wikipedia). Von der Politik wird nun entgegen geltendem StAG von 1913 (hieß damals eigentlich RuStAG) darauf bestanden, dass es diesen Reichsbürger noch gibt. Dieser Reichsbürger hätte Denkweisen des Reichsbürgers des 3. Reiches. Sogar schweizer Bürger wären „Reichsbürger“ laut unserem „Sonnenstaatland“.
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Der Begriff „Reichsbürger“ wird in diesem Zusammengang nicht im Sinne des von ihnen genannten Gesetzes verwendet, sondern als Oberbegriff für Gruppen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat bestreiten.
Von daher führt ihr Verweis auf dieses Gesetz hier ins Leere da niemand in der Politik im Zusammenhang mit den heutigen „Reichsbürgern“ dieses Gesetz als Definition heranzieht.
Reichsbürgergesetz
ist das im Dritten Reich am 15. 9. 1935 geschaffene Gesetz, das als Reichsbürger nur die Staatsbürger deutschen oder artverwandten Blutes ansieht.
Gefunden auf koeblergerhard de