Den Haag – Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat Japan den Walfang in der Antarktis untersagt.
Der Walfang Japans diene nicht wissenschaftlichen Zwecken, urteilte das UN-Gericht am 31. März.
Im Jahr 2010 hatten Neuseeland und Australien gegen das japanische Walfang-Programm Klage eingereicht. Die kommerzielle Jagd auf Großwale hatte die Internationale Walfang-Kommission im Jahr 1986 verboten.
Tokio hatte sich aber auf einen Passus in dem Moratorium berufen, wonach der Walfang für wissenschaftliche Zwecke weiter erlaubt ist. In Japan gilt Walfleisch als Delikatesse.
Auch Island und Norwegen machen Jagd auf die Meeressäuger und berufen sich dabei auf ihre Traditionen. (dts Nachrichtenagentur)
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