Landau. Aus gegebenem Anlass macht das Umweltamt der Stadt Landau auf den von ihm entworfenen Flyer „Geschützte Tierarten an baulichen Anlagen“ aufmerksam. Das Merkblatt gibt Bauherren und Architekten Hinweise mit auf den Weg, wie bei Bau-, Sanierungs- und Abrissarbeiten an bestehenden Gebäuden mit dem Thema Artenschutz umgegangen werden sollte.
„Wir haben aktuell den Fall eines Turmfalken, der im Blumenkasten eines Wohnhauses brütet“, erläutert Heike Krippner vom städtischen Umweltamt. „Die Bewohner wollten das Badezimmer umbauen lassen, allerdings würden die Bauarbeiten sehr großen Lärm und Vibrationen direkt unterhalb des Nests verursachen.
Wir haben deshalb in Absprache mit den Bewohnern und der ausführenden Firma eine Bauzeitenbegrenzung ausgesprochen: Die Bauarbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Aufzuchtphase bei den Turmfalken abgeschlossen ist.“
Im Flyer des Umweltamts wird der so genannte „Nestschutz“ erläutert, der im Landesnaturschutzgesetz festgeschrieben ist. Dieser besagt, dass bauliche Anlagen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für besonders geschützte Arten dienen, auf das Vorkommen dieser Arten untersucht werden müssen, bevor eine Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahme durchgeführt wird.
Als geschützte Arten gelten alle europäischen Vogelarten, Fledermäuse, Eichhörnchen oder Mauereidechsen. Werden deren Quartiere entdeckt, gilt es, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen zu entwickeln und umzusetzen.
„Städte sind nicht nur das Zuhause von Menschen. Sie bieten auch zahlreichen Tierarten Lebensräume und Brutplätze. Während sich viele Singvögel auf Bäumen und im Gebüsch niederlassen, nutzen insbesondere Gebäudebrüter oder auch Fledermäuse Nischen und Spalten an Bauwerken.
Aus diesem Grund möchten wir die Bevölkerung weiter für das Thema Artenschutz sensibilisieren und informieren, wie sie diese Arten schützen und ihnen die Möglichkeit zum Brüten und Leben geben können“, erklärt Beigeordneter und Umweltdezernent Rudi Klemm.
Bürger, die sich über den Artenschutz informieren möchten, erreichen die Untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 0 63 41/ 13 35 03 oder per E-Mail an Untere.Naturschutzbehoerde@Landau.de.
Der Flyer liegt im Umweltamt, dem Bauamt sowie dem Bürgerbüro der Stadt Landau aus und ist unter den Formularen für das Umweltamt auf der städtischen Homepage www.landau.de verfügbar.
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