Neustadt / Annweiler – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat gegenüber der Trifels Natur GmbH die Vorlage eines Rückbaukonzepts für die formell und materiell rechtswidrigen Ablagerungen (Deponien) in der Gemarkung Annweiler, im Bereich: „Kälberbächel, oberhalb Tal“, Bereich „In der Kehr“ in Annweiler-Gräfenhausen sowie in der Gemarkung Wernersberg, Gewanne Ebersberg angeordnet.
Die Trifels Natur GmbH hatte auf den betroffenen Waldgrundstücken seit Jahren Erdaushubmassen abgelagert. Das Rückbaukonzept ist innerhalb von neun Monaten nach Bestandskraft des Bescheides vorzulegen.
Bei den Ablagerungen handelt es sich nach Auffassung der SGD Süd nicht um ordnungsgemäße Forstwirtschaft, wie die Trifels Natur GmbH mittels vorgelegter Gutachten ausführte, sondern um Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Vor einer Anordnung zur Beseitigung der Aushubmassen ist der SGD Süd die Möglichkeit zu geben, eine weitere Beurteilungsgrundlage für die Dringlichkeit und das Ausmaß der Beseitigung der Abfälle – insbesondere unter Berücksichtigung des Boden- und Naturschutzes – zu erhalten und auszuwerten.
Es sind weitere umfangreichere Untersuchungen der geschaffenen Sachlage durchzuführen: Essentiell hierfür ist das geforderte Rückbaukonzept, das unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu erstellen ist. Hierfür wurde der Trifels Natur GmbH eine Vorlagefrist von 9 Monaten nach Bestandskraft der Anordnung eingeräumt.
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Die Trifels Natur GmbH ist zu 100 % im Besitz der Stadt Annweiler.
Die rechtswidrigen Aufschüttungen hat damit der Stadtrat von Annweiler zu verantworten.
Natürlich stellt sich die Frage welcher Schutt (Sondermüll etc.) auf diesem Weg entsorgt wurde?
Was Annweiler seinen Bürgern zumutet, ist eine Schande und kostet die Bürger viel Geld!