Südpfalz – Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (beide CDU) hatten sich wegen der Hochwasserschäden im Bereich Neuburg/Berg an die Landesregierung gewandt.
Wie die rheinland-pfälzische Umweltministerin Höfken nun mitteilt, sollen die betroffenen Landwirte nun für die beim Hochwasser im Mai/Juni entstandenen Einbußen entschädigt werden. Es handele sich um eine einmalige Entschädigungsregelung, so Höfken.
Die Entschädigung soll unter dem Dach des Hochwasser-Aufbauhilfefonds angesiedelt werden. „Es ist vorgesehen, Hochwasserschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen wie in den anderen Bundesländern auch mit 50% der Schadenssumme zu entschädigen. Der Schadensausgleich wird allen Landwirten gewährt, die durch das Hochwasser Schäden von mehr als 1.000 Euro erlitten haben.
Maximal soll ein Entschädigungsbetrag von 50.000 Euro ausbezahlt werden. Für die Schadensabwicklung ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel zuständig“, so Höfken weiter.
Ein dauerhafter finanzieller Ausgleich für Schäden ist jedoch nicht vorgesehen. Hier wenden Gebhart und Brandl ein, dass diese Fläche, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, faktisch die Funktion eines Polders bzw. Reserveraums erfüllt und andere Rheinanlieger vor Hochwasser schützt.
„Wir begrüßen die vorgesehene Entschädigung der Landwirte für die Hochwasserschäden im diesjährigen Frühsommer“, so Gebhart und Brandl, „es hat sich gelohnt, in dieser Sache nachzuhaken.“ Hinsichtlich der künftigen Behandlung der landwirtschaftlichen Flächen am Rhein bei Berg und Neuburg bleiben die Abgeordneten aber bei ihrer Forderung, diese wie Polderflächen zu behandeln. „De facto erfüllen diese Flächen die gleiche Funktion wie Poldergebiete und sollten auch so behandelt werden.“ (red)
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