Südpfalz/Berlin – In das heiß umstrittene Thema Geothermie kommt offenbar Bewegung: Wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) mitteilte, soll es in diesem Jahr eine umfassende Neuregelung geben.
So soll laut Gebhart eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen Tiefenbohrungen ab 1.000 Meter Tiefe vorgeschrieben werden. In Wasserschutzgebieten sollen Geothermiebohrungen künftig ausgeschlossen sein.
„Gegenüber der heutigen Rechtslage wäre dies ein großer Fortschritt, für den ich mich lange eingesetzt habe“, so Gebhart.
In Gesprächen in Berlin hätten sowohl Wirtschafts- als auch Umweltministerium versichert, die entsprechenden Gesetzesänderungen zeitnah einzubringen. Die neuen Vorschriften zur Geothermie sollen im Zusammenhang mit strengen Regelungen zum Thema Fracking auf den Weg gebracht werden.
Bereits im vergangenen Jahr gab es Vorstöße, die neuen Vorschriften für geothermische Anlagen in Angriff zu nehmen. Letztlich wurde jedoch vor der Bundestagswahl keine Einigung mehr erzielt. „Ich freue mich, dass wir nun eine wichtige Verbesserung erzielen können“, so Gebhart. (nbb/red)
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