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Telekom-Datendrosselung: SPD-Fraktion will Netzneutralität gesetzlich festschreiben

6. Juni 2013 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz

 

Das Datendrosselungs-Vorhaben der Deutschen Telekom soll per Gesetz beschränkt werden. Foto: dts Nachrichtenagentur

Mainz – Die SPD-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag mit dem Titel „Digitale Teilhabe gewährleisten – Netzneutralität gesetzlich festschreiben“ für die heutige Plenarsitzung eingebracht.

Dazu erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Haller: „Die aktuellen Pläne der Telekom zur Begrenzung des Datenvolumens für DSL-Tarife zeigen deutlich, dass es dringend geboten ist, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die Netzneutralität festschreiben und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet verhindern.“

Die Telekom hatte angekündigt, für Neukunden Obergrenzen für den monatlichen Datenverkehr bei Festnetz-Flatrates einzuführen. Der eigene IPTV- und Videodienst der DTAG soll Presseberichten zufolge allerdings nicht beim Verbrauch des Daten-Kontingents berücksichtigt werden. Für andere Dienste solle die Volumen-Obergrenze aber gelten.

„Für die Freiheit der Information im Internet und den ungehinderten Transport von Daten ist es unerlässlich, die Neutralität im Umgang mit den Daten durch die Betreiber sicherzustellen. Die Gleichbehandlung von Daten muss sichergestellt sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass etablierte Anbieter wie die Telekom aufgrund ihrer höheren Finanzkraft ihre Daten schneller transportieren lassen können als beispielsweise neue Start-Up-Unternehmen. Eine vielfältige und innovative Internetwirtschaft ist aber für einen bedeutenden Wirtschaftszweig wie das Internet unerlässlich“, erklärt Haller.

Gleichzeitig kritisiert Haller die Bundesregierung, die ein angemessenes Engagement zur Sicherung von Netzneutralität bisher vermissen lasse. Der Antrag fordere deshalb die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu unternehmen mit dem Ziel, die Netzneutralität gesetzlich im Telekommunikationsgesetz festzuschreiben. (red)

 

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