Dienstag, 05. November 2024

Südwestpfalz und Pirmasens: Grenzpendler können sich ab 3. März auf Coronavirus testen lassen

2. März 2021 | Kategorie: Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

Südwestpfalz/Pirmasens – Mehr als 400 Beschäftigte aus dem benachbarten Frankreich pendeln regelmäßig zu ihren Arbeitsstellen in die Stadt Pirmasens und in den Landkreis Südwestpfalz.

Im Kampf gegen die Ausbreitung gefährlicherer Mutationen des Coronavirus wird die Einreise aus der Grenzregion Moselle nach Deutschland nun erschwert.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat das Departement als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Hintergrund ist die in dem Gebiet „sehr starke Ausbreitung“ der in Südafrika erstmals festgestellten hochansteckenden Virus-Mutation. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Grenzen nach Frankreich nicht geschlossen werden. Allerdings sind in der Nacht zum Dienstag, 2. März 2021, verschärfte Einreisebedingungen für Pendler aus dem Departement Moselle in Kraft getreten. Die Bundespolizei hat angesichts der verschärften Regeln stichprobenartige Kontrollen angekündigt.

Die Stadtverwaltung Pirmasens und die Kreisverwaltung Südwestpfalz haben die wichtigsten Antworten auf die Fragen zu den geltenden Einreisbestimmungen zusammengestellt.

Französische Arbeitnehmer, die in der Südwestpfalz beschäftigt sind, benötigen für den Grenzübertritt nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de).

Eine Bestätigung des Arbeitgebers, wonach die Einreise zum Zweck der Berufsausübung erforderlich ist. In dem Schreiben hat der Arbeitgeber außerdem zu bestätigen, dass im Betrieb ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept besteht.

Darüber hinaus ist ein negativer Corona-Test erforderlich. Der Abstrich für den Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Akzeptiert werden sowohl PCR-, als auch Antigen-Schnelltest. Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Das Testergebnis muss für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Von der Regelung ausgenommen sind französische Mitarbeiter aus den Departements Haute Rhin und Bas Rhin.

In der Regel sollten sich Berufspendler aus Frankreich vor der Einreise zur Arbeitsstelle nach Deutschland bereits im Heimatland testen lassen. So werden etwa kostenlose Tests für Berufspendler in französischen Apotheken angeboten, die über eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung verfügen und eine „Carte Vitale“ besitzen.

Stadt- und Kreisverwaltung haben zahlreiche Rückmeldung von Unternehmen aus Pirmasens und der Südwestpfalz erhalten, dass ihren betroffenen Berufspendler die notwendigen Schnelltests in Frankreich mangels Verfügbarkeit aktuell nicht zur Verfügung stehen. In zahlreichen Gesprächen haben Betriebe unterschiedlicher Branchen, darunter Lebensmittel, Maschinenbau, Chemie und Kunststoff, die Bedeutung der Grenzpendler und deren Unverzichtbarkeit für die Sicherstellung der Produktionsabläufe betont.

Pirmasens´ Oberbürgermeister Markus Zwick und Landrätin Dr. Susanne Ganster haben deshalb kurzfristig entschieden, ab morgen, Mittwoch, 3. März 2021, die Kapazitäten im gemeinsamen Test-Center in Pirmasens deutlich auszuweiten. Die Einrichtung befindet sich in den Konferenzräumen der Messe Pirmasens GmbH, Eingang West, Zeppelinstraße 11. Dort können sich Mitarbeiter aus Frankreich bis auf Weiteres montags bis freitags zwischen 7 und 10 Uhr einem kostenpflichtigen Schnelltest unterziehen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt zwischen Test-Zentrum und den Arbeitgebern. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Es kann zu Wartezeiten kommen. Bei einem positiven Hinweise auf SARS-CoV-2 erfolgt umgehend ein PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen.

Ganster und Zwick fordern vom Land eine „dauerhafte, tragfähige und praxisgerechte“ Lösung des Problems. Dazu haben sich die beiden in einem Schreiben an Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte für Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, gewandt. Darin fordern sie die Landesregierung auf, die betroffenen Unternehmen in der Südwestpfalz entsprechende Schnelltests schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Als Beispiel führen Ganster und Zwick das benachbarte Saarland an, die dafür kurzfristig 100 000 Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt hat.

Die kurzfristig von den beiden Gebietskörperschaften angebotene Testung für Grenzpendler soll so lange aufrechterhalten werden, bis eine abschließende Lösung mit dem Land gefunden wurde.

Unternehmen aus Pirmasens und der Südwestpfalz, deren betriebsmedizinischer Dienst keine Testungen für betroffene Mitarbeiter anbietet, erhalten externe Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz. Der DRK-Kreisverband Südwestpfalz mit Sitz in Zweibrücken hat angekündigt, ab einer Größenordnung von 25 Grenzpendlern Testungen auch in Betrieben zu übernehmen. Alternativ bietet das DRK an, Firmen-Mitarbeiter professionell zu schulen, damit diese eigenständig Abstriche vornehmen können.

Um auch in der aktuellen Übergangsphase möglichst schnell mit den Testungen beginnen zu können, ist das DRK Unternehmen auch bei der kurzfristigen Beschaffung von Ausrüstung zur Durchfügung von Antigen-Tests behilflich. Ansprechpartner ist Geschäftsführer Hans Prager. Interessierte werden gebeten, dem DRK mitzuteilen, wie viele Mitarbeiter vor Ort getestet bzw. wie viele Mitarbeiter zur Abstrich-Entnahme geschult werden sollen und wie viele Tests benötigt werden. Die Anfragen sind schriftlich zu richten an: hans.prager@kv-swp.drk.de.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen