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Südpfalz: Allgemeinverfügungen zu „Montagsspaziergängen“ bis 27. Dezember 2021 verlängert – Ordnungsgemäße Anmeldungen von Versammlungen „selbstverständlich möglich“

20. Dezember 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

„Montagsspaziergang“ in Kandel am 20. Dezember 2021.
Foto: Pfalz-Express

Südpfalz – Die Stadt Landau und die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben auch heute Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten sogenannten „Montagsspaziergänge“ und vergleichbare Versammlungen bis einschließlich kommenden Montag, 27. Dezember 2021, explizit untersagen.

Am Montag, 13. Dezember, war es in in der Südpfalz zu unangemeldeten Versammlungen gekommen, für die unter anderem die Gruppe „Freie Pfälzer“, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet hat, in den sozialen Netzwerken mobilisiert hatte.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) machen deutlich: „Es geht hier nicht um ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen. Selbstverständlich können Versammlungen angemeldet werden. Alle beteiligten Seiten haben damit die Chance, diese ordentlich über die Bühne zu bringen. Dazu gehört u.a. die Verkehrsregelung oder das Festlegen der Ordneranzahl.“

Die Verwaltungschefs betonen: „In der Allgemeinverfügung geht es um nicht angemeldete Versammlungen wie am zurückliegenden Montag. Sie stellten aus unserer Sicht eine nicht notwendige Verschärfung der Sicherheits- und Infektionslage dar. Insbesondere liegen Erkenntnisse vor, wonach die nicht angemeldeten Versammlungen auf andere Tage verschoben werden sollen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam in der Südpfalz dazu entschieden, die Allgemeinverfügung grundsätzlich zu verlängern.“

Das deutsche Versammlungsgesetz sieht vor, dass Behörden eine Versammlung verbieten können, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Durchführung unmittelbar gefährdet ist. Genützt hat es dieses Mal nur teilweise: In zahlreichen Städten und Gemeinden fanden trotzdem „Spaziergänge“ statt.

Die Gefährdung der öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist aus Sicht der drei Verwaltungen u.a. gegeben, weil:

–  sich die Teilnehmer am Montag, 13. Dezember 2021, zu nicht angemeldeten Versammlungen getroffen haben, was für sich genommen schon einen Verstoß gegen die Gesetzeslage darstellt,

– eine solche Zusammenkunft gegen die geltende Corona-Verordnung verstößt, nach der der gemeinsame Aufenthalt nicht geimpfter oder genesener Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet ist

– sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein „hohes Maß an Aggressivität gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften sowie der politischen Führung auf kommunaler, auf Landes- sowie auf Bundesebene zu beobachten war und ist“, wie es hieß.

Es handele sich bei den „Montagsspaziergängen“ eben nicht um „Spaziergänge“, also zufällige Treffen, so die Verwaltungen. Der Charakter einer Kundgebung bzw. eines stillen Protests sei unter anderem durch die Ankündigung in den sozialen Netzwerken klar erfüllt.

„Wir verstehen, dass Menschen Ängste haben, unzufrieden sind und ihre Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen wollen. Das dürfen sie – wenn eine Versammlung angemeldet wird. Durch das formale Verbot von unangemeldeten Versammlungen kann sich niemand ihre oder seine Teilnahme mehr schönreden“, sagen Hirsch, Seefeldt und Brechtel.

Ihr Appell: „Die Menschen, die am zurückliegenden Montag bei uns in der Südpfalz auf die Straße gegangen sind, und die, die Hass und Ausgrenzung in den sozialen Netzwerken predigen, sind eine absolute Minderheit. Eine radikale Minderheit, deren Entwicklung uns Sorgen bereitet, aber eben doch eine Minderheit. Wir bitten Sie: Lassen Sie sich von diesen Menschen nicht vereinnahmen.“

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