Dienstag, 05. November 2024

Südpfalz: Allgemeinverfügungen zu Corona erlassen: Verschärfte Regeln für Gastronomie und Sport – Appell zum Verzicht auf private Veranstaltungen

Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Gleiche Rahmenbedingungen für die Menschen in einer eng verwachsenen Region“

28. Oktober 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Landrat Brechtel, OB Hirsch und Landrat Seefeldt fahren eine gemeinsame Linie.
Foto: Pfalz-Express

Südpfalz – Die Corona-Lage in Deutschland ist angespannt und auch in der Südpfalz steigen die Infektionszahlen weiter an.

Die Verwaltungschefs OB Thomas Hirsch (Stadt Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) haben sich am Mittwoch auf ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen das Virus verständigt und einheitliche und für alle Bürger nachvollziehbare Regelungen vorgestellt, zumal man schon einige gemeinsame Maßnahmen im Kampf gegen Corona beschlossen habe, so OB Hirsch in seiner Begrüßung.

Die drei Gebietskörperschaften werden verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in der Südpfalz erlassen. Die entsprechenden, aufeinander abgestimmten Allgemeinverfügungen treten am Freitag, 30. Oktober, in Kraft.

Die drei Verwaltungschefs appellieren dringend an die Bevölkerung, weiter konsequent die AHA+L-Regel einzuhalten, also auf Abstände und Hygiene zu achten, Alltagsmaske zu tragen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. In den Allgemeinverfügungen wird zudem dringend empfohlen, auf Veranstaltungen im privaten Bereich zu verzichten und auf stark frequentierten Plätzen, Straßen oder Wegen, auf denen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, Maske zu tragen.

Foto: Pfalz-Express

Darüber hinaus sehen die neuen Allgemeinverfügungen u.a. folgende verschärfte Regelungen vor:

  • Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch von höchstens 100 Personen besucht werden, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne feste Platzzuweisung gilt eine Obergrenze von 50 Personen.
  • Gastronomische Betriebe dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Auch Tankstellen, Kiosken und dem Einzelhandel ist es untersagt, in diesem Zeitraum alkoholische Getränke zu verkaufen. (Achtung: Kurz nach der Pressekonferenz wurde von der Bundesregierung beschlossen, Restaurants, Bars, Clubs und ähnliche Einrichtungen zu schließen).
  • An einem Tisch in der Gastronomie dürfen höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Haushalte sitzen. Eine freie Platzwahl durch die Gäste ist nicht zulässig. Selbstbedienungsbuffets sind untersagt.
  • Sport im Freien ist auf 30 Personen, Sport in Hallen auf zehn Personen begrenzt. Zuschauer sind nicht zugelassen.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind angehalten, den Zugang ihrer Besucher zu steuern.

Alle Verfügungen sind auf den jeweiligen Internetseiten www.landau.de, www.suedliche-weinstrasse.de und www.kreis-germersheim.de einsehbar.

„Wir haben uns für ein gemeinsames Vorgehen in der Südpfalz entschieden, damit in der eng verwachsenen Region gleiche Rahmenbedingungen herrschen“, erläutern Hirsch, Seefeldt und Brechtel.

Und das schon, als Germersheim in Alarmstufe rot, Landau in gelb und SÜW in orange eingestuft waren.

Man könne den Menschen nicht vermitteln, „wenn beispielsweise in Insheim, Ottersheim oder Landau unterschiedliche Regelungen gelten würden“, so OB und Landräte. Einen Flickenteppich wolle man vermeiden.

Der Warn- und Aktionsplan des Landes empfiehlt, verschärfte Maßnahmen zu erlassen, sobald eine Stadt oder ein Landkreis die Gefahrenstufe ORANGE bzw. die Alarmstufe ROT erreichen. Landau, SÜW und Germersheim hatten sich früh dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Task Force zu gründen, um im Sinne der Bevölkerung ein abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen.

Die drei südpfälzischen Verwaltungschefs sind sich bewusst: „Es ist ein schmaler Grat zwischen der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und dem notwendigen Infektionsschutz. Wir begrüßen daher grundsätzlich, dass Bund und Länder einheitliche Regelungen erlassen möchten, hoffen beim geplanten „Wellenbrecher“ für die zweite Corona-Welle aber auf Augenmaß und Weitsicht“, so Hirsch, Seefeldt und Brechtel vor allem mit Blick auf weitere Perspektiven für Gastronomie und Hotellerie.

Angesichts der Situation auf Bundesebene sei mit flächendeckenden Einschränkungen zu rechnen, ergänzen die Verwaltungschefs. Ob und inwieweit dadurch die südpfälzischen Allgemeinverfügungen angepasst werden müssten, bleibe abzuwarten. Insgesamt sei bei dem aktuellen, dynamischen Geschehen ein Nachsteuern wohl nicht zu vermeiden.

Pressekonferenz im Alten Rathaus in Landau am Mittwochnachmittag.
Quelle: Stadt Landau

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen