Stuttgart – Nach dem folgenschweren Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 hat das Stuttgarter Amtsgericht die ersten Strafbefehle gegen Beamte verhängt, die am Wasserwerfereinsatz beteiligt waren.
Ein Kommandant und der Staffelführer erhielten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Ein weiterer Kommandant soll eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen. Er hat Einspruch eingelegt, womit klar ist, dass sein Fall am Amtsgericht öffentlich verhandelt werden wird.
Einer der Beamten, die eine Bewährungsstrafe erhielten, erwägt ebenfalls einen Einspruch gegen den Strafbefehl. (dts Nachrichtenagentur)
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