Berlin – Für die Reform der Grundsteuer bleibt womöglich deutlich mehr Zeit als angenommen – angeblich bis 2028.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag zwar eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, um die Steuer auf Immobilienvermögen auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen, sowie eine Frist bis Ende 2024, um die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegebenenfalls neu zu bewerten, nach Ansicht von Experten liegt die eigentliche Frist aber bei 2028.
Anders als vielfach berichtet, werde die Grundsteuer nicht ersatzlos wegfallen, wenn es bis Ende 2019 kein neues Gesetz gebe, sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, dem „Spiegel“.
Vielmehr könnte ein Gesetz womöglich auch noch rückwirkend erlassen werden. Zudem müsse die Neubewertung von Grundstücken nicht bis 2024 überall abgeschlossen sein: „Es ist nicht Feierabend, wenn man bis dahin nicht fertig wäre“, so Eigenthaler.
Zwar darf ab dann die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden, die Verwaltung könne aber zu einem späteren Zeitpunkt ihre Bescheide auch rückwirkend erlassen. Letztlich bliebe Zeit bis 2028, ohne dass es zu endgültigen Steuerausfällen käme.
Eigenthaler plädiert dafür, nicht auf eine schnelle Lösung zu drängen, wie etwa die sogenannte Flächenbesteuerung, die Grundstücke mit werthaltigen Gebäuden – etwa Hochhäuser – deutlich besser stelle als Siedlungen in Randbezirken.
Stattdessen sollte eine Neuregelung den Wert einer Immobilie ermitteln und berücksichtigen. Fachpolitiker drängen zur Eile: Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) fordert, das Gesetz noch 2018 zu verabschieden, damit genug Zeit für die Grundstücksbewertung bleibe. (dts Nachrichtenagentur)
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