Der Fachbereich Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informierte am Dienstag darüber, dass die Heizungsbeihilfen wegen der gestiegenen Energiekosten neu festgesetzt wurden.
Sie gelten für die Heizperiode vom 1.10.2021 bis 30.4.2022.
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.
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