Dienstag, 05. November 2024

Staatssekretär bekräftigt Türkei-Einschätzung des Innenministeriums

21. August 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin  – Der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) bekräftigt die Einschätzung des Bundesinnenministeriums, wonach die Türkei eine „zentrale Aktionsplattform“ für islamistische und terroristische Organisationen sei.

„Wenn Informationen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung vorliegen und eine Abgeordnete danach fragt, ist es meine Verpflichtung als Staatssekretär auch unangenehme Tatsachen weiterzugeben. Auch eine Beteiligung des Auswärtigen Amts kann daran nichts ändern“, sagte Schröder der „Welt am Sonntag“.

Anstatt um Verfahrensfragen bei Kleinen Anfragen von Bundestagsabgeordneten müsse es um die politischen Schlussfolgerungen dieser Tatsachen gehen.

„Das EU-Türkeiabkommen ist nach wie vor richtig und notwendig, um den Flüchtlingszustrom zu begrenzen. Sich alleine auf die Türkei zu verlassen, wäre problematisch“, betonte Schröder.

Die Abgeordnete Sevim Dagdelen (Linke) hatte im Bundestag eine Anfrage zum Thema „Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdogan in Deutschland“ durch ihm nahestehende Organisationen gestellt.

Doch der vertraulich eingestufte Teil der Antwort, wonach die Türkei Islamisten unterstützt, gelangte an die Öffentlichkeit und sorgte für Wirbel.

Das Innenministerium hatte die Beantwortung der Anfrage federführend übernommen und beteiligte daran andere Ressorts. Die Bitte um Zulieferung erreichte jedoch nicht das Außenministerium von Frank-Walter Steinmeier (SPD). Der Grund: Das Innenministerium hatte Steinmeiers Haus am 26. Juli mit E-Mail-Adressen angeschrieben, die Buchstabendreher enthielten.

Allerdings hakte das Ressort von Thomas de Maizière (CDU) am 5. August beim Referat 208 des Auswärtigen Amts nach, gestand dabei ein „Büroversehen“ ein und mahnte eine Rückmeldung an.

Der fragliche Text wurde allerdings nicht beigefügt. Da Steinmeiers Beamte darauf nicht reagierten, gab das Innenministerium am 10. August die Schlussfassung der Antwort auf die parlamentarische Anfrage frei. (dts Nachrichtenagentur)

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