Speyer – Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer hat die Stadt Speyer ein dauerhaftes und nicht-anlassbezogenes PoC-Antigen-Schnelltestangebot für Corona-asymptomatische Bürger der Stadt und Personen, die ihre Angehörigen in einer ortsansässigen stationären Pflegeeinrichtung besuchen möchten, in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5 (Zugang über die Roland-Berst-Straße), errichtet.
Eine Terminvereinbarung ist ab sofort auch online über www.termine-reservieren.de/termine/speyer/ jeweils bis eine Woche im Voraus möglich, also erstmals für Dienstag, 19. Januar 2021.
Ab dem 19. Januar 2021 wird der ASB das kostenlose Testangebot dabei nicht mehr nur jeden Samstag von 11 bis 15 Uhr anbieten, sondern auch dienstags von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Terminbestätigung ist auszudrucken und entsprechend vorzulegen.
Für alle Personen, die keinen Zugriff auf das Internet haben, ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch unter 06232-6959967 montags bis freitags zwischen 12 und 14 Uhr möglich ist. Allgemeine Anfragen können an covid-19@asb-speyer.de gerichtet werden.
Die PoC-Antigen-Schnelltests sind kostenlos und ausschließlich für die Speyerer Bürgers und Angehörige von Bewohnern in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer. Über Spenden freut sich der ASB in der bereit gestellten Spendenbox.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD): „Im Rahmen der Pandemiebekämpfung gilt es, das Testangebot an PoC-Antigen-Schnelltests möglichst niedrigschwellig zu gestalten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dazu gehört auch die rasche und unkomplizierte Terminvergabe. Ich bin froh, dass die städtische EDV-Abteilung zusammen mit dem ASB schnell eine Lösung gefunden hat.“
Mit dem kostenfreien Schnelltestangebot entlastet die Stadt die Senioren- und Pflegeeinrichtungen dauerhaft und trage zugleich ihren Teil dazu bei, dass Besuche von Angehörigen sicherer und die vulnerablen Gruppen innerhalb, aber auch außerhalb dieser Einrichtungen besser geschützt würden.
Die Test sind eine Ergänzung zu den weiterhin bestehenden AHA-Regeln und der Pflicht in den Senioren- und Pflegeheimen zum Tragen einer FFP2-Maske.
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