Mainz/Kreis Germersheim – SPD und Grüne haben den Antrag „Schutz für Mensch und Umwelt – kein Einsatz der Fracking-Technologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas“ in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht.
Das berichtet Barbara Schleicher-Rothmund, Landtagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion.
Der Antrag richte sich gegen den Einsatz der Fracking-Technologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas und greife die Diskussionen und den Unmut auf, den das Thema in den vergangenen Monaten auch in der Südpfalz immer wieder provoziert habe, auch in Bezug auf die Erdölgewinnung und Geothermie, sagte Schleicher-Rothmund.
Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas erfolgt über eine Tiefbohrung, bei der die Fracking-Technologie zum Einsatz kommt. Dabei wird eine Flüssigkeit mit Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepresst, um es aufzubrechen und an das Gas zu gelangen. Für Mensch, Tier und Umwelt ergibt sich dadurch die Gefahr, dass schwermetallhaltige, giftige, krebserzeugende und radioaktive Minerale sich aus dem Gestein lösen und mit der Frackflüssigkeit das Grund- und Trinkwasser sowie den Boden gefährden.
Weitere Belastungen durch den Einsatz der Fracking-Technologie würden sich zudem durch den Lärm, die Erschütterungen und Schadstoffemissionen ergeben. Darüber hinaus kam das Umweltbundesamt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Fracking derzeit mit ungewissen Umweltrisiken verbunden ist.
Der rheinland-pfälzische Landtag in Mainz verabschiedete den Antrag, den Einsatz der Fracking-Technologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht zuzulassen, solange eine Gefährdung von Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann, mit den Stimmen von SPD und Grünen und gegen den Widerstand der CDU.
Im Antrag sprechen sich SPD und Grüne zudem gegen die Förderung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme mittels Fracking in Heilquellen- und Wasserschutz-gebieten aus und fordern hinsichtlich der Beteiligung und Information, des Rechtsschutzes sowie der Abwägungskriterien eine Änderung des Bundesberggesetzes im Interesse der betroffenen Bürger.
„Schade, dass die CDU mit ihrem Nein zu diesem Antrag auch gegen mehr Bürgerbeteiligung beim Bergrecht gestimmt hat. Dieses Recht begegnet uns bei der Kiesgewinnung, der Erdwärme und der Erdölgewinnung“, so Barbara Schleicher-Rothmund. (red)
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