Berlin – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Kliniken erstmals konkrete Vorgaben machen, wie viel Pflegepersonal mindestens für die Versorgung der Patienten beschäftigt sein muss.
Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, über den die „Berliner Zeitung“ berichtet.
Ab 2020 soll für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Wird dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, soll es als Sanktion Honorarkürzungen geben.
Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe sagte der „Berliner Zeitung“, damit werde ein „handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument“ geschaffen, um in den Krankenhäusern eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
„Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine Patienten gefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Parallel dazu will das Gesundheitsministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über Schicht genaue Personaluntergrenzen in Pflege intensiven Abteilungen wieder aufzunehmen.
Sollte es weiterhin keine Einigung geben, droht das Ministerium mit einer Entmachtung der Verbände durch eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte. (dts Nachrichtenagentur)
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