Mainz – Die Wahrscheinlichkeit, dass Ebola durch Reisende nach Deutschland oder Europa mitgebracht wird, ist nach wie vor gering.
„Dennoch ist Rheinland-Pfalz für den Ernstfall gut aufgestellt“, erklärten der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer und Innenstaatssekretär Günter Kern am Montag in Mainz.
Für das Auftreten hochinfektiöser lebensbedrohlicher Erkrankungen (HKLE) wie Ebola habe die Landesregierung Vorsorge getroffen und eine vertragliche Vereinbarung zur Versorgung von hochinfektiösen Kranken mit dem Land Hessen abgeschlossen. Diese beinhalte den Patiententransport auf die Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt, die Behandlung und die 24-Stunden Beratung der zuständigen Gesundheitsämter, so Schweitzer.
Für das Management vor Ort sind die kommunalen Gesundheitsämter zuständig. Deren erforderliche Planungsschritte und Maßnahmen hat das Land im „Rahmen Alarm und Einsatzplan (RAEP) Seuchen“ festgelegt.
Er dient über das Infektionsschutzgesetz hinaus der Vorbereitung, der Koordinierung und der Einheitlichkeit der erforderlichen Maßnahmen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz beim Auftreten oder beim Verdacht von hochinfektiösen übertragbaren Krankheiten oder Seuchen wie z. B. einer Pandemie.
Der Plan regelt auch die unverzügliche Meldepflicht gegenüber der obersten Landesgesundheitsbehörde, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sowie alle übrigen Meldewege innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten.
Die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter werden in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und die zu ergreifenden Maßnahmen informiert.
Auf Länderebene wurden für den öffentlichen Gesundheitsdienst umfangreiche Informationsmaterialen mit dem Robert Koch-Institut abgestimmt und weitergegeben. Die Gesundheitsämter haben ihre kommunalen Alarmpläne überprüft und stehen in Kontakt mit dem in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Rettungsdienst, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, der Polizei und den Krankenhäusern, um die Zusammenarbeit ganz aktuell abzustimmen.
„Das Land ist für alle außergewöhnlichen Lagen gut aufgestellt“, sagte Staatssekretär Kern. Ein wichtiges Koordinierungsinstrument sei der Krisenstaab der Landesregierung, der nicht nur bei Epidemien, sondern beispielsweise auch bei einem außergewöhnlichen Hochwasser, einem großflächigen Stromausfall oder einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage zusammentrete.
Die operativen Aufgaben des Katastrophenschutzes würden in Rheinland-Pfalz ortsnah in kommunaler Selbstverwaltung durch den Landrat oder den Oberbürgermeister geleistet. (red)
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