Der Landkreis Germersheim hat seine aus den 80er Jahren stammende „Zweckvereinbarung zum Vollstreckungsbereich“ neu aufgelegt.
Die Inhalte wurden auf einen aktuellen Stand gebracht und eine neue Vereinbarung von Landrat Dr. Fritz Brechtel und den Bürgermeistern unterzeichnet. Darin wird der Aufbau einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die Bestellung von gemeinsamen Vollstreckungskräften festgelegt. Für Brechtel ein „gelungenes Beispiel guter Zusammenarbeit“ zwischen Kreis und Kommunen.
Schwerpunkt der Vereinbarung soll ein fairer Umgang mit den Schuldnern sein, so Kassenleiterin Eva Morio. „Gleichzeitig haben wir auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abgestellt.“
Fair bedeute für die Kreisverwaltung insbesondere, die jeweiligen persönlichen Belange zu berücksichtigen. Landrat Brechtel und Eva Morio sind sich einig: „Der beste Weg liegt in der Prophylaxe – deshalb einfach bereits bei einer Mahnung Kontakt mit uns aufnehmen. So fallen für die Schuldner erst gar keine Vollstreckungskosten an.“
An der Zweckvereinbarung beteiligt sind neben dem Landkreis die Städte Germersheim und Wörth und die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim, Kandel und Rülzheim. (red/kv ger)
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