Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2014/2015 bis spätestens 15. März 2014 gestellt werden können.
Dies betrifft die Klassenstufen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie die Berufsbildende Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium).
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abzugeben.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung. (red)
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