Mainz/SÜW – Die rheinland-pfälzische CDU kritisiert das von der rot-grünen Landesregierung verabschiedete Landeswahlgesetz als verfassungsrechtlich problematisch.
Der Landtag mit der Regierungskoalition aus SPD und Grünen hatte am Mittwoch (16. Oktober) die Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Wenn die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt in allen anderen Wahlkreisen abweicht, muss der Wahlkreis ab jetzt neu eingeteilt werden. Bislang lag die Toleranzgrenze bei 33 Prozent.
In der Südpfalz betrifft das neue Gesetz die Landtagswahlkreisen 49 und 50 (Südliche Weinstraße und Landau).
Das Gesetz diene der Sicherung der SPD-geführten Wahlkreise in Rheinland-Pfalz,meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht.
„Die Änderung des Landeswahlgesetzes sollte gesetzeskonform und langfristig tragfähig sein. Alle Fraktionen waren sich deshalb bei der Festlegung der verfassungsrechtlichen notwendigen 25 Prozent-Abweichung der Wahlkreiszuschnitte einig“, sagte Bracht.
Bei der Neugliederung der Wahlkreise stehe für die CDU-Fraktion auch der räumliche Zusammenhalt und die kommunalpolitischen Grenzen im Vordergrund, so Bracht. „Keine wahltaktischen Motivationen.“
Im Übrigen habe die CDU-Fraktion während des Verfahrens eine Vielzahl von Vorschlägen in das Verfahren eingebracht, die regelmäßig abgelehnt worden seien. (red)
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