Essen – Der Energiekonzern RWE reicht eine Klage gegen das Bundesland Hessen und gegen den Bund wegen der Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis ein.
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste RWE Block A am Abend des 18. März 2011 auf politische Initiative hin herunterfahren. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage, dem sogenannten Atom-Moratorium.
Bereits Ende Februar 2013 hatte der Hessische VGH geurteilt, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Dem Land drohte seit dem eine Schadenersatzklage durch RWE.
Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. (dts Nachrichtenagentur)
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