Dienstag, 05. November 2024

Rundfunkgebühren-Verweigerin sitzt 61 Tage im Gefängnis

5. April 2016 | Kategorie: Nachrichten
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Chemnitz  – Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz hat eine Rundfunkgebühren-Verweigererin nach 61 Tagen aus der Haft entlassen.

„Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen „WeltN24“.

Die Freilassung erfolge allerdings nicht, weil die 46-Jährige die geforderte Vermögensauskunft unterzeichnet habe.

Vielmehr wurde sie nach 61 Tagen Erzwingungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat.

Die Frau hatte seit 2013 keine Gebühren mehr gezahlt, weil sie diese für verfassungswidrig hält. Pfändungen blieben erfolglos, eine Vermögensauskunft unterschrieb sie nie. Daraufhin verhängte das Amtsgericht im September 2015 auf Antrag des MDR einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft. „Normalerweise knicken die Schuldner dann ein“, sagt der Gerichtssprecher.

Die Frau ging ihren Weg des Protestes aber weiter, wurde verhaftet und und befand sich seit dem 4. Februar 2016 in Erzwingungshaft in Cheminitz.

Nachdem die „Welt“ über ihren Fall berichtet hatte und andere Medien dies aufgegriffen, solidarisierten sich Hunderte Gebührengegner in den sozialen Netzwerken mit der Thüringerin. (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Rundfunkgebühren-Verweigerin sitzt 61 Tage im Gefängnis"

  1. Danny G. sagt:

    Tja.. bei der „after GEZ“ kennt unser Staat wenig Gnade und greift mit voller Härte durch.
    Weniger wichtig sind unserem Staat die Einhaltung der Außengrenzen, des Grundgesetzes und der innern Ordnung.
    Hauptsache GEZ bezahlt, damit man weiterhin schön Millionen an Intendanten des Propaganda Radio und TV verpulvern kann.

    Bitter, dass man in diesem Land wegen so etwas 61 Tage ins Gefängnis muss, während andere bei Körperverletzungen, Diebstahl und sexueller Belästigung einfach in ein anderes Flüchtlingslagger müssen.