RLP – Der Ministerrat hat den von Innenminister Roger Lewentz (SPD) vorgeschlagenen 14. März 2021 als Wahltag für die nächste Landtagswahl bestimmt. Der Vorschlag erfolgte vor dem Hintergrund, zeitgleiche Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu ermöglichen.
„Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass Wählerinteresse und Wahlbeteiligung bei einem gemeinsamen Wahltermin wesentlich höher liegen als bei einer getrennten Durchführung. Es sollte daher in unserem Interesse liegen, die beiden Wahlen terminlich zu vereinen und so eine möglichst hohe Aufmerksamkeit zu erzeugen“, sagte Lewentz.
Die Verfassung für Rheinland-Pfalz gibt den Sonntag als Wahltag sowie den Zeitraum vor, innerhalb dessen die Wahl stattfinden muss. Die Wahl des 18. Landtags muss also frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode am 18. Mai 2016 stattfinden.
„Der vorgeschlagene Wahltermin am 14. März 2021 ermöglicht eine konstituierende Sitzung des Landtags am 18. Mai 2021, liegt außerhalb der Osterferienzeit und einzelner Feiertage“, so der Innenminister.
Ein entsprechender Ministerratsbeschluss in Baden-Württemberg steht bislang aus. (red)
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