Berlin – Die Bundesregierung hat sich nach langer Debatte auf ein Anti-Doping-Gesetz verständigt: Spitzensportler, die verbotene Substanzen einnehmen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Das sehe ein Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch präsentieren wollen.
Mit dem neuen Gesetz sollen der Zeitung zufolge zum ersten Mal gezielt Sportler bestraft werden können, die sich mit Doping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Freizeitsportler sollen von den Strafvorschriften ausgenommen werden.
Unter das neue Gesetz fallen lediglich Athleten, die mit dem Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) erfasst sind. Dies betreffe etwa 7.000 deutsche Athleten. Wenn ein ausländischer Sportler in der Bundesrepublik gegen das Gesetz verstoße, könne er ebenfalls belangt werden. Das Gesetz erlaube auch Geldstrafen. Dadurch könne Athleten der Vorteil genommen werden, den sie ungerechtfertigt mit Preisgeldern erzielt hätten.
Mit dem Gesetz sollen aber nicht nur die Leistungssportler bestraft werden können, die gedopt haben. Auch der reine Erwerb oder Besitz dieser Stoffe wird geahndet, dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen. Das Gesetz untersage den Besitz ohne jede mengenmäßige Beschränkung. Auch dadurch werde die Strafverfolgung erleichtert.
Das Dopinggesetz soll im Frühjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden. Mit ihm will die Regierung die Gesundheit der Athleten schützen und die Chancengleichheit bei Sportveranstaltungen sichern.
Bisher konnten die Ermittler nur einige Vorschriften im Arzneimittelgesetz nutzen, um gegen Doper vorzugehen. In der Praxis waren diese aber meist unzureichend. Staatsanwälte forderten deshalb schon lange schärfere Regeln. Das Abschreckungspotenzial durch mögliche staatliche Ermittlungen sei wesentlich höher als das durch die bisher dominierenden reinen Sportgerichtsverfahren.
Das neue Gesetz sieht noch weitere Erleichterungen für die Ermittler vor. So soll es Landesregierungen erlaubt werden, die Doping-Verfahren bei bestimmten Gerichten zu konzentrieren. Dadurch könnten besonders erfahrene Juristen gegen die Sportler vorgehen.
Außerdem werde die Weitergabe von Daten durch Gerichte und Staatsanwälte an die Nada erleichtert. Bisher waren die Behörden unter Verweis auf eine unklare Rechtslage manchmal nicht bereit, Informationen zu Dopern zu übermitteln. Die Schiedsgerichtsbarkeit des Sports werde in dem Gesetz für zulässig erklärt. (dts Nachrichtenagentur)
Diesen Artikel drucken