Dienstag, 05. November 2024

Regelung zu Krankenfahrten jetzt verbindlich: Unternehmen und Taxis können Fahrten durchführen – Servicenummer 19222

19. Dezember 2018 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
Notarztwagen von hinten

Symbolbild: Pfalz-Express

RLP – Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) hat den künftigen Umgang mit rettungsdienstfremden Krankenfahrten und rettungsdienstlichen Krankentransporten verbindlich angeordnet.

Über die Integrierten Leitstellen und die vom Land finanzierte Servicenummer 19222 sollen ab sofort sowohl Krankenfahrten als auch Krankentransporte koordiniert werden.

Am 6. Dezember war dieses Vorgehen in einem gemeinsamen Gespräch in Ingelheim mit allen Zuständigen erörtert worden. In der Zwischenzeit hatte das Innenministerium eine detaillierte Konzeption zur konkreten Durchführung erarbeitet, die nun den betroffenen Organisationen und Verbänden übermittelt wurde.

Krankenfahrten mit Unternehmen oder Taxis

Wie die Vertreter der obersten Rettungsdienstbehörden mitteilten, können Krankenfahrten von Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen durchgeführt werden. Im Gegensatz zu Krankentransporten finden diese außerhalb des Rettungsdienstes statt.

Dass Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen die Fahrten übernehmen können, sei einerseits durch das Personenbeförderungsrecht und andererseits durch die einschlägigen Bestimmungen des 5. Sozialgesetzbuchs und insbesondere der bundesweit gültigen Krankentransportrichtlinie vorgegeben, so Stich. Die Krankenkassen müssen nun entsprechende Verträge über die Vergütung der Krankenfahrtleistungen schließen.

Keine medizinische Betreuung

Bei Krankenfahrten findet im Gegensatz zu Krankentransporten keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Beförderung statt. Die ist zum Beispiel bei Fahrten zum Arzt oder bei einer Entlassung aus der stationären Behandlung in der Regel auch nicht notwendig.

Sofern im Einzelfall kein Krankenfahrt- oder Taxiunternehmen zur Verfügung steht, wird der Rettungsdienst diese Fahrten übergangsweise weiter übernehmen. So sei sichergestellt, dass alle Patienten zeitnah befördert werden, so Stich.

 

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