Schleswig – Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont kommt vorerst unter Auflagen frei.
Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am Donnerstag. Ein erlassener Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung werde vorerst außer Vollzug gesetzt.
Der Strafsenat sei der Auffassung, dass hinsichtlich des Vorwurfs der „Rebellion“ eine Auslieferung unzulässig sei. Das dem Verfolgten zur Last gelegte Verhalten wäre in der Bundesrepublik Deutschland nach hier geltendem Recht nicht strafbar, so die Richter.
Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei ebenfalls nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der „Gewalt“ fehle.
Etwas anderes gelte aber für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Dies sei eine konkrete, auch nach deutschem Recht strafbare Handlung.
Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, sind nach Ansicht des Gerichts aber nicht ersichtlich.
Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.
Puigdemont war am 25. März nach der Einreise aus Dänemark von der deutschen Polizei festgenommen worden und saß seitdem in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. (dts Nachrichtenagentur)
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