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Polizist in den Hals gestochen: 15-Jährige soll im Auftrag des IS gehandelt haben

30. Mai 2016 | Kategorie: Nachrichten
Der Hauptbahnhof in Hannover. Dort stach das Mädchen einem Polizisten mit einem Messer in den Hals. Foto: dts Nachrichtenagentur

Der Hauptbahnhof in Hannover. Dort stach das Mädchen einem Polizisten mit einem Messer in den Hals.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Hannover  – Deutsche Sicherheitsbehörden prüfen, ob es in Deutschland erstmals zu einem vom sogenannten Islamischen Staat (IS) in Auftrag gegebenen Terroranschlag gekommen ist.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR begründet sich dieser Verdacht auf eine inzwischen weitgehend abgeschlossene Auswertung von Chat-Protokollen der 15 Jahre alten hannoverschen Schülerin, die Ende Februar im dortigen Hauptbahnhof einem Bundespolizisten in den Hals stach.

In den Chat-Protokollen schrieb das Mädchen einem Glaubensbruder in Hannover, sie habe bei einem Aufenthalt in der Türkei mit „Angestellten“ der IS-Regierung in Verbindung gestanden.

Statt der von ihr erhofften Weiterreise nach Syrien habe es aber eine „Planänderung“ gegeben, die IS-Mitglieder hätten sie aufgefordert, zurück nach Deutschland zu gehen, um eine „Überraschung für die Ungläubigen“ zu machen. „Sie haben mir gesagt, es hat einen größeren Nutzen.“ Es könne „richtig spaßig“ werden.

Auch von einer „Märtyrer-Operation“ ist die Rede. Tatsächlich wurde das Mädchen von ihrer Mutter nach Hannover zurückgeholt, kurz darauf beging sie den Mordversuch an dem Polizisten.

Aus den ausgewerteten Chats ergibt sich zudem, dass die 15-Jährige offenbar bereits seit einiger Zeit mit dem IS sympathisierte. So schrieb sie nach den Anschlägen von Paris, dies sei ihr „Lieblingstag“ gewesen, „weil unsere Löwen in Paris im Einsatz waren“.

Der Fall hat unter deutschen Sicherheitsbehörden erhebliche Unruhe verursacht. Inzwischen wird geprüft, ob der IS deutsche Dschihadisten mit Anschlagsplänen nach Hause zurückschickt.

Im Fall von Hannover hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen, der Bundesgerichtshof erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Auch gegen den Chatpartner wird inzwischen wegen Nichtanzeige eines Verbrechens ermittelt.

Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts erklärte auf Anfrage, es gebe „Verdachtsmomente, dass der Tat ein konkreter Auftrag von Verantwortlichen des so genannten Islamischen Staates zugrunde lag“. Für eine „abschließende Bewertung“ sei es aber noch zu früh.

Der Anwalt des Mädchens erklärte, der Verdacht, seine Mandantin habe einen „Auftrag aus Syrien“ erhalten, sei „Unsinn, das ist nicht wahr“. Sie habe dem von ihr niedergestochenen Polizisten bereits vor einiger Zeit einen Entschuldigungsbrief geschrieben. (dts Nachrichtenagentur)

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