Dienstag, 05. November 2024

Polizeigewerkschaften uneins über härtere Strafen für Kinderpornografie

18. Februar 2014 | Kategorie: Panorama, Politik

Foto: Gerd Altmann/ShapesGraphicxtras/pixelio.de

Berlin – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind uneins darüber, ob im Zusammenhang mit dem Fall Edathy härtere Strafen bei Kinderpornografie in Betracht gezogen werden sollten.

„Wir brauchen keine Strafverschärfung, sondern effektive Strafermittlungsbehörden, die entschlossen gegen Kindesmissbraucher vorgehen können“, sagte GdP-Chef Oliver Malchow „Handelsblatt-Online“. Dagegen hielt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz: „Die Strafandrohung im Bereich der Kinderpornografie ist zu niedrig. Es kann nicht sein, dass in den überwiegenden Fällen von Kinderpornografie eine Einstellung oder eine kleine Geldstrafe erfolgt.“

Malchow erklärte dagegen, wer Kinder besser schützen und Kinderpornografie effektiver bekämpfen wolle, müsse für mehr Personal und eine bessere Ausstattung auch im Bereich der Kriminaltechnik sorgen. „Es dauert mitunter mehr als ein Jahr, bis verdächtige Computer auf Kinderpornos hin ausgewertet sind“, sagte der GdP-Chef. „Dies ist ebenso inakzeptabel, wie eine chronisch schlecht ausgestattete Justiz, bei der aus so genannter Prozessökonomie Verfahren auch gegen Kinderpornobesitzer lediglich mit einem Strafbefehl geahndet werden.“

Malchow wies zudem darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen legaler Pornografie und legalen Bildern nackter Kinder von illegaler Kinderpornografie schwierig sei. Allerdings sagte er auch, dass diese Abgrenzung „jeden Tag bei zahlreichen Ermittlungsverfahren von spezialisierten Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwälten und Gerichten vorgenommen“ werde.

Von einem Graubereich bei Kinderpornografie, den es „immer“ geben werde, sprach auch Schulz. „Wenn jemand eigentlich harmlose Fotos bei Facebook, bei Instagram oder sonst wo im Internet herunterlädt, wo vielleicht nur teilbekleidete Kinder beim Baden zu sehen sind, wird man dies nicht gesetzlich verhindern können“, sagte der BDK-Chef.

Hier seien Kriminalisten mit Fachverstand sowie in der Folge Psychologen und Sexualtherapeuten gefordert. „Die Masse von einzelnen „harmlosen“ Fotos und der Kontext sind es, die eine ganz andere Bewertung im Einzelfall ergeben können.“

Gleichwohl sei der Opferschutz wichtig, zumal sich hinter jedem Bild ein Schicksal verberge. „Wir müssen alles daran setzten, damit Kinder nicht zu Opfern und teilweise schwerst traumatisiert werden“, sagte Schulz.  (dts Nachrichtenagentur)

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