Dienstag, 05. November 2024

Polizeigewerkschaften kritisieren Schusswaffen-Überlegungen führender AfD-Politiker

2. November 2015 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Mehrere Polizeigewerkschaften haben führende Vertreter der AfD scharf dafür kritisiert, dass sie im Fall eines gewaltsamen Grenzübertritts von Flüchtlingen auch den Einsatz von Schusswaffen als „Ultima Ratio“ für gerechtfertigt halten.

„Die AfD lässt mehr und mehr ihre Maske fallen und zeigt immer deutlicher ihr undemokratisches, ihr rechtes Gesicht“, sagte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, dem „Handelsblatt“ (Online).

„Dieses rechtspopulistische Menschenbild der AfD lässt einen erschaudern und sollte jedem klar denkenden Menschen eine Warnung sein: Wer AfD-Wähler oder Sympathisant ist, macht sich zum Steigbügelhalter der Nazis.“

Scharfe Kritik äußerte auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. „Zu dieser Scharfmacherei fällt mir eigentlich nichts ein. Diese Gewaltfantasien gehören in die extremistische Mottenkiste und da sollten sie auch bleiben.“

Der nordrhein-westfälische AfD-Landesvorsitzende, Marcus Pretzell, hatte den Einsatz von Schusswaffen zur Abwehr von Flüchtlingen an der Grenze als „Ultima Ratio“ bezeichnet und damit Ausführungen bei einem Auftritt in Leverkusen wiederholt. Slowenien und Österreich ließen Zehntausende Menschen unregistriert ins Land hinein. Dies sei zu verhindern, indem man mit einem ersten Schuss in die Luft die Entschlossenheit deutlich mache, hatte Pretzell erläutert.

Er glaube aber nicht, dass der Waffeneinsatz notwendig würde, weil es eine „ganze Reihe von anderen Möglichkeiten“ gebe wie etwa Polizeipräsenz, Wasserwerfer oder Tränengas.

Für seine Auffassung erhielt Pretzell Rückendeckung aus der Bundesparteispitze: „Ich sehe das ganz genauso. Unsere Grenzen müssen effizient gesichert werden“, sagte der AfD-Vizevorsitzende Alexander Gauland der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).

Ausdrücklich schloss er sich damit den Ausführungen Pretzells an. „Alles andere macht keinen Sinn“, betonte Gauland.

Der BDK-Chef Schulz sagte dazu: „Herr Pretzell gehört zur Sorte der geistigen Brandstifter, die uns in der Flüchtlingsfrage keinen Schritt nach vorne bringen.“

Schulz gab allerdings auch zu bedenken, dass der AfD-Politiker im Ergebnis das ausspreche, was allen, die einen Grenzzaun forderten, ebenfalls bewusst sein müsse: „In der letzten Konsequenz müsste man auf Kriegsflüchtlinge, auf Männer, Frauen und Kinder schießen“, erklärte der Polizeigewerkschafter.

Abertausende Menschen könne man nicht mit Polizeiketten oder Wasserwerfern aufhalten. Schulz machte jedoch auch unmissverständlich deutlich, dass erschossene Kriegsflüchtlinge durch Grenzschützer auf deutschem oder österreichischem Gebiet in einem modernen Europa des 21. Jahrhunderts „zu Recht unvorstellbar“ seien.

Die Flüchtlingsproblematik könne „nur politisch gelöst werden, nicht durch einen Zaun und auch nicht mittels Transitzonen, die nichts weiter als Gefangenenlager wären“.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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Ein Kommentar auf "Polizeigewerkschaften kritisieren Schusswaffen-Überlegungen führender AfD-Politiker"

  1. Willibald Krötzmann sagt:

    Liebe linke Empörungsbeauftragte!

    Lesen wir gemeinsam den geltenden Gesetzestext:

    ———–
    Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
    § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
    (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
    (2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
    ————————–

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