Rheinbrücke Wörth/Maxau – Am Samstag hat die Polizei von 15.30 Uhr bis 15.50 Uhr den Fahrzeugverkehr an der Baustelle auf der Rheinbrücke (B10) in Fahrtrichtung Karlsruhe überwacht.
Fahrzeuge, die breiter als 2 Meter sind (inklusive Außenspiegel), dürfen den linken Fahrstreifen nämlich nicht benutzen. Auf dieses Verbot werde frühzeitig mehrfach durch Verkehrszeichen hingewiesen, so die Polizei.
Bei der Kontrolle wurden innerhalb von 20 Minuten 75 Fahrzeuge festgestellt, die dieses Verbot missachteten. Die Verwarnung ist mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro behaftet. Die Fahrer müssen nun mit einer Anzeige rechnen.
Wegen der Missachtung des Verbots komme es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, da die baulichen Gegebenheiten ein Überholen nur unter den genannten Voraussetzungen ohne größere Beeinträchtigungen zuließen, so die Polizei weiter. Sie kündigte auch in Zukunft Verkehrsüberwachungen an. Verstöße würden dementsprechend mit einem Verwarnungsgeld geahndet. (red/pol)
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Interessanter Einsatz. Warum nicht morgens um 7 Richtung KA oder abends um 16:30 Richtung Wörth kontrollieren? Warum werden die LKW-Fahrer nicht erfasst, die ab der Knielinger Kurve bis zur Baustelle auf der für Sie verbotenen mittleren Spur am stehenden Verkehr vorbeirauschen und sich vorne reindrängeln? Zwischenzeitlich kann jede mobile Radaranlage zwischen Pkw und LKW unterscheiden…einfach ein oder zwei von den Dingern ans Brückengeländer der Mobilstraße hängen und die Messgeschwindigkeit für LKW auf 10km/h einstellen…..
„Falls Sie in einem Land leben, in den Sie für das Fahren mit einem leicht zu breiten Außenspiegel bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Bravo, trifft voll zu!
Wenn Ihnen die StVO nicht passt, können Sie ja nach Russland oder Afghanistan gehen. Dort nimmt man das mit den Verkehrsregeln nicht so genau.
Wenn solche dämlichen Kommentare , in denen zum Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung aufgerufen wird, noch Zustimmung erhalten, weiss man dass man in einem Land mit zu vielen Idioten lebt.
Nach den amtlichen Papieren ist mein Fahrzeug 1870mm breit.
Mit den Spiegeln und damit nach Sicht der Polizei ist es aber – entgegen den amtlichen Angaben – 2120mm breit.
Abhilfe schafft da das Einklappen des rechten Aussenspiegels, denn dann ergibt sich eine Fahrzeugbreite von 1995mm.
Zwar fühle ich mich auf engen Fahrbahnen mit beiden Aussenspiegeln sicherer – aber was nimmt man nicht alles in Kauf um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden!
Tatsächliche Autobreite steht nicht in den Papieren
Wer wissen will, wie breit sein Fahrzeug wirklich ist, dem hilft der Blick in die Fahrzeugpapiere nur bedingt weiter.
Denn hier steht lediglich der Wert ohne Außenspiegel.
Autofahrer sollten sich aber über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren und ggf. selbst nachmessen.
Der ADAC hat bei über 200 aktuellen Automodellen nachgemessen und eine Liste mit den tatsächlichen Autobreiten zusammengestellt (mit Außenspiegel ) …
(Externe Links laut AGB nicht gestattet-die red.)
Warum muss auf den 900 m bei 50 km/h überhaupt noch überholt werden können und wer erlaubt denn sowas?
Wie viele Sekunden bringt das denn im Vergleich zum Stau davor?
Gibts noch zu wenige Unfälle auf der Strecke, die dann wieder den Stau extra verlängern?
Es wäre viel sicherer dort generell nicht zu überholen und grundsätzlich versetzt statt nebeneinander zu fahren.
Als Symphatisant der einzigen nennenswerten Oppistionspartei in Deutschland darf ich mich bei der Polizei für die wertvolle Wahlkampfhilfe bedanken.
Ein Mittelklassefahrzeug ist in der Regel breiter als zwei Meter. Derlei unsinnige Verbote sind mir noch nicht aufgefallen und ich bin trotzdem seit Jahren unfallfrei. Viel entscheidender ist das versetzte Fahren und eine angemessense Geschwindigkeit in Engstellen.
Aus 10-20 cm Überbreite einen Zusammenhang zu Unfällen zu konstruieren passt in das Bild einer Polizei, die in Zeiten von Terrorismus, Mord und Totschlag sowie ungesicherter Grenzen, ihren Auftrag in der Gängelung unbescholtener Bürger sieht.
Nett, dass sie als strammer Staatsbürger der Polizei Gängelung unbescholtener Bürger unterstellen.
Wenn Ihr Fahrzeug breiter als 2m ist, dann hat es auf einer 2m Spur nichts zu suchen. Vielleicht mal ein Blick in die StVO wagen.
Wenn die Leute meinen mit Ihren breiten Mittelklasse-Kombis illegaler Weise die linke Fahrbahn befahren zu müssen, dann müssen Sie mit den Konsequenzen leben. Selber Schuld. Ich wünschte, die Polizei würde vor Allem morgens ab 7:00 bzw. nachmittags ab 16:00 Uhr die Rheinbrücke kontrollieren. Wichtiger fände ich jedoch die konsequente Erfassung des Missachtens des Rechtsfahrgebots.
In Frankreich wäre die Antwort “ GELBE WESTEN“.
Bezeichnend, die die sonst nach Recht und Ordnung schreien, flennen rum wenn mal kontrolliert wird.
„Selber Schuld. Ich wünschte, die Polizei würde vor Allem morgens ab 7:00 bzw. nachmittags ab 16:00 Uhr die Rheinbrücke kontrollieren.“
Ja, das würde bei einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 10 und 20 km/h die Unfallwahrscheinlichkeit enorm reduzieren und gleichzeitig würde sich der Stau dann wie von selbst auflösen!
Schonmal in Erwägung gezogen, dass die Missachtung des Rechtsfahrgebots nicht nur eine badische und pfälzische Erscheinung ist und es auch Zeiten gab in denen es keine Staus auf der Rheinbrücke gab in denen man das gefälligst kontrollieren konnte?
Im Übrigen dienen Polizeikontrollen nicht dazu den Stau auf einer vielbefahrenen Baustelle zu reduzieren sondern primär irgendwelche Kasperle davon abzuhalten mit ihren zu breiten Autos auf einer zu schmalen Spur zu fahren und dadurch das UNFALLRISIKO zu minimieren. Konsequente Kontrolle kann auch zur Staureduzierung beitragen.