Bad Dürkheim. Das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung des Rehbachs zwischen der L 530 und der Neumühle in Haßloch wird fortgesetzt. Dies hat der Kreisausschuss des Landkreises Bad Dürkheim am 10. September mit großer Mehrheit entschieden. Das Planfeststellungsverfahren ist im Februar ausgesetzt worden, da ergänzende Untersuchungen angestellt worden sind.
Die geplante Verlegung dient dem Hochwasserschutz der Ortslage Haßloch und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Der Landkreis ist für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung, zu der der Rehbach zählt, zuständig. In der momentanen Situation ist Haßloch nicht ausreichend vor Hochwasser geschützt.
Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit mehrere Lösungsansätze erarbeitet, von denen sich die Variante der Aufteilung des Rehbachs – ein Teil des Wasser bleibt im alten Bett, ein Teil fließt in einem neuen Bett südlich des Ortes durch den Wald, hier wird im Extremfall Hochwasser zurück gehalten – als effizienteste und wirtschaftlichste erwies.
Diese Variante stieß jedoch auf Kritik, weshalb im Februar der Kreisausschuss zustimmte, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, die das Rückhaltevermögen von Retentionsflächen westlich der L 530 begutachtet. Hierzu wurde das Büro BGS in Darmstadt beauftragt, das gleichzeitig auch örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde Haßloch untersuchte. Es stellte sich die Frage, ob Retentionsflächen und örtliche Maßnahmen eine Verlegung des Rehbachs obsolet werden lassen.
Zur Zeit der Untersuchung ruhte das Planfeststellungsverfahren. Ergebnisse von BGS sollten in das Verfahren mit eingearbeitet werden. Nachdem sie vorliegen, finden sie nun Eingang in das weitere Verfahren, in Abstimmung mit der SGD Süd.
Das Büro BGS untersuchte für den Kreis die Retentionsräume im Westen, aufgeteilt in vier Teilräume. Maßnahmen für diese Räume wurden getrennt und in Kombination betrachtet und so ermittelt, welche Möglichkeiten es gäbe, Wasser im Westen zurück zu halten und welche als sinnvollste Variante erscheint. Über die Ergebnisse wurde ebenfalls in einer Informationsveranstaltung am 9. September in Haßloch informiert.
Zusammengefasst lässt sich als Ergebnis sagen, dass es zwar möglich ist, Wasser westlich der Obermühle zurück zu halten, doch alle Maßnahmen würden die gleiche Wassermenge oder sogar mehr zur L 530 leiten als im bisherigen Zustand – so ließen sich zwar das Industriegebiet Süd und West-Haßloch durch eine Kombination von Retentionsräumen und örtlichen Hochwassermaßnahmen schützen, nicht aber das restliche Haßlocher Gebiet.
Insofern wäre auch bei Nutzung der Retentionsflächen die Verlegung des Rehbachs unumgänglich, wie Burkhardt Döll vom ausführenden Planungsbüro Project Consult im Kreisausschuss betonte. „Dank der Kritik und der Anregung zu einer ergänzenden Untersuchung haben wir jetzt einen Planungsstand, der uns bestätigt und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Döll.
Hinzu komme, dass die detaillierte Planung für diese Räume aufgrund des Zeitbedarfs den Hochwasserschutz noch um Jahre verzögern würde – da die Gebiete auf Neustadter Gemarkung liegen und noch nicht aus Umweltfachsicht untersucht wurden. „Die Aufteilung des Rehbachs bleibt daher die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung“, sagte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld im Anschluss an die Sitzung.
„Sie ist die Voraussetzung für weitere Maßnahmen, die in Kombination zu einem umfassenden Schutz für Haßloch führen werden und zudem die EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllen.“ Zuvor betonte auch Döll: „Mit der Verlegung werden alle Maßnahmen im Westen erst möglich. Sie gibt uns die Sicherheit für alle weiteren Schritte.“
Lothar Lorch, Bürgermeister von Haßloch und Kreistagsmitglied, betonte, dass er die Verlegung befürworte und weiter mit den Gremien beraten werde, welche Maßnahmenkombination für den Schutz der restlichen Haßlocher Ortslage und des Industriegebiets getroffen werden. Diese Planungen sollen parallel zur Verlegung angestrebt und zügig umgesetzt werden.
Der Kreisausschuss nahm die Begutachtung des Büros BGS und die Schlussfolgerung zur Kenntnis und befürwortete mit großer Mehrheit die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens. (kv-düw)
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