Brüssel – Die EU-Kommission hat das im Juni 2015 wegen der Pkw-Maut gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Man sei zu dem Schluss gelangt, „dass Deutschland ihren Bedenken Rechnung getragen hat“, teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Der Bundestag hatte im März eine Änderung der Maut-Gesetze verabschiedet. Damit habe Deutschland „jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit beseitigt“, so die Brüsseler Behörde. Mit der Entscheidung der Kommission rückt die Einführung der Pkw-Maut näher.
Die Maut-Gesetze in Deutschland gelten eigentlich seit 2015, konnten aber wegen des Widerstands aus Brüssel nicht umgesetzt werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Dezember 2016 einen Kompromiss mit der EU-Kommission vereinbart, der zur Verabschiedung der Gesetzesänderung im März geführt hatte. (dts Nachrichtenagentur)
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