Pirmasens (Südwestpfalz). Die Pirmasenser Einzelhandelsbetriebe ziehen ihren Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) gegen die angeordnete weitgehende Schließung ihrer Ladengeschäfte zurück.
Sie hatten sich durch den Eilantrag erhofft, „dass die Ungleichbehandlung im Handel beendet wird, damit unsere Innenstädte auch in der Zukunft lebendige Zentren bleiben können“.
Der Grund für die Verfahrens-Einstellung liege darin, dass eine Verordnung beklagt wurde, die auf der 18. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gefußt hatte. Zwischenzeitlich gelte aber die mittlerweile die 19. Corona-Schutzverordnung (vom 24. April 2021).
Zudem habe der Bund nach Einreichung ihrer Klage (vom 8. April 2021) die „Corona-Notbremse“ beschlossen, was ausschlaggebender sei. Dieses Gesetzt regele Einschränkungen, die beklagt waren nun auf Bundesebene und nicht mehr auf Basis von Landes-Verordnungen. Dadurch sei ihrer Klage (in Rheinland-Pfalz) die Basis entzogen worden, „und wir Pirmasenser-Einzelhändler fühlen uns in etwa so wie in dem Märchen vom Hasen und vom Igel der Igel. Das ‚Eil-Verfahren‘ hat einfach zu lange gedauert“.
Nun bliebe nur noch auf sinkende Inzidenzen zu hoffen und damit wieder zur Normalität zurückkehren zu können, so Erich Weiss, Vorsitzender des örtlichen Handelsverbandes. (Werner G. Stähle)
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