Pirmasens – Im Nachgang zu dem sogenannten Montagsspaziergang am 3. Januar 2022 hat das Pirmasenser Ordnungsamt insgesamt 13 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht eingeleitet. Erste Anhörungsschreiben wurden am Donnerstag per Post verschickt.
Per Allgemeinverfügung hatte die Stadtverwaltung Pirmasens für alle nicht angemeldeten Versammlungen und Aufzüge im Stadtgebiet eine Maskenpflicht angeordnet. Bei entsprechenden Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt während des Aufzugs am vergangenen Montag wurden mehrere Verstöße festgestellt und entsprechende Anzeigen gefertigt. Da von vorsätzlichen Verstößen auszugehen ist, droht den Betroffenen nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
Die Stadtverwaltung appelliert an Teilnehmer zukünftiger Veranstaltungen, ihr Versammlungsrecht friedlich und ohne Gewalt wahrzunehmen und sich strikt an die geltende Maskenpflicht zu halten.
Hintergrund: Die Auslegungshinweise zur Bemessung der Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sehen für Verstöße gegen die Maskenpflicht eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro vor.
Wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit vorsätzlich verwirklicht, so schreiben die Auslegungshinweise vor, dass der genannte Regelsatz zu verdoppeln ist. Nachdem die Teilnehmer an der Versammlung am 3. Januar 2022 im Vorfeld und auch während des Aufzugs ausdrücklich auf die Maskenpflicht hingewiesen wurden, ist bei den festgestellten Verstößen von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen. Damit erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
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