RLP – Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ruft Bund und Länder dazu auf, die Widerspruchslösung zur Organspende zu unterstützen: „Der Gesetzentwurf ist Hoffnung für tausende Menschen.“
Der Bundesrat wird Ende der Woche über einen Gesetzesantrag mehrerer Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beraten.
„Deutschland steht bei der Organspende vor einer historischen Entscheidung. Mit der Widerspruchslösung können wir die Zahl der Organspenden signifikant erhöhen. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und im Bund, sich für diese Reform des Transplantationsrechts auszusprechen. Dieser Gesetzentwurf ist eine Hoffnung für tausende Menschen. Gemeinsam können wir die Weichen stellen, um Menschenleben zu retten“, erklärte Clemens Hoch vor der Sitzung des Ländergremiums am kommenden Freitag.
Für Rheinland-Pfalz sei es selbstverständlich gewesen, als Mitantragssteller den länderübergreifenden Gesetzesentwurf zu unterstützen.
Derzeit stehen in Deutschland fast 8.400 Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, während im vergangenen Jahr nur 2.662 Organe gespendet wurden. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jede Person als Organspender gilt, es sei denn, sie selbst oder nach ihrem Tod die nächsten Angehörigen widersprechen ausdrücklich der Organentnahme.
Durch die Einführung der Widerspruchslösung könnten markante Verbesserungen in der Organspendensituation erzielt werden: Organspende würde dann zum Normalfall und nicht mehr nur durch ausdrückliche Zustimmung erfolgen.
Da sich in Umfragen stabil mehr als 80 Prozent der Bevölkerung positiv zur Organspende äußern, würde diese Regelung auch der Lebenswirklichkeit entsprechen. „Die Widerspruchslösung gewährleistet, dass schwer kranken Menschen schneller geholfen wird. Die Wartezeit auf ein passendes Spenderorgan würde sich verkürzen, und es stünden mehr potenzielle Spender zur Verfügung“, so Hoch.
Die vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen – in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen – eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Danach wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.
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