Geisfeld/Wörth/Schaidt- Im PKW muss man angeschnallt sein, sonst gibt es saftige Strafzettel. Diese Vorschrift gilt ausgerechnet da nicht, wo besonders viele Menschen auf einmal betroffen sind: In Bussen und Schulbussen, wo Schüler oft dicht gedrängt stehen müssen, weil Sitzplätze nicht ausreichend vorhanden sind.
Auch Schulbusse sind nicht vor Unfällen gefeit. So auch am 3. Februar, als ein Schulbus, besetzt mit 45 Fahrgästen, hauptsächlich Schüler im Alter zwischen 10 bis 17 Jahren, auf der K 98 bei Geisfeld verunglückte.
Nach einer Linkskurve geriet der Bus zunächst nach rechts auf den Randstreifen. Dort verlor die Busfahrerin die Kontrolle über ihren Bus und fuhr über die Gegenfahrbahn in den linksseitigen Straßengraben. Dort kippte der Bus auf die Fahrerseite um.
Die 51-jährige Busfahrerin und acht Kinder und Jugendliche erlitten leichte Verletzungen und wurden in ein Krankenhaus gebracht. Bis auf die Busfahrerin , die noch zur Beobachtung in der Klinik bleibt, konnten die leichtverletzten Kinder und Jugendlichen nach Behandlung entlassen werden.
Steffen Weiß, Vorsitzender des CDU-Stadtverbands Wörth, hatte zu eben diesem Thema in der vergangenen Woche eine Petition an das Europäische Parlament gestellt.
Steffen Weiß ist Familienvater. Er hat drei Kinder, alle schulpflichtig. Und er hat kein schon lange kein Verständnis mehr in Fragen der Schülerbeförderung. Bereits vor einem Jahr richtete Weiß eine Online-Petition an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, die viele Unterstützer gefunden hatte. Genutzt hat es nichts: Die Petition wurde abgelehnt.
Nun versucht Weiß einen weiteren Vorstoß, dieses Mal direkt an das Europa-Parlament. Der Titel der Petition lautet: „Stehplatzverbot und Anschnallpflicht in Schulbussen“.
In dem Schreiben heißt es:
„Ich bitte das Europäische Parlament die in Deutschland durch gesetzliche Ausnahmeregelung zulässige Nutzung von Stehplätzen in Schulbussen und im kombinierten Schulbus- und Linienverkehr zu überprüfen und erforderlichenfalls den zuständigen Gesetz- und Verordnungsgebern in Deutschland und den Bundesländern aufzutragen, diese Ausnahmeregelung abzuschaffen.
Im Jahr 2009 wurde eine Petition an den Deutschen Bundestag von diesem an die Landesvolksvertretungen verwiesen, Beleg: Petition Nr. Pet 1-16-12-9201- 049394 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/139/1613952.pdf (Seite 3, oben).
Im Jahr 2013 wurde meiner daraufhin zuständigkeitshalber an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zum Verbot von Stehplätzen in Schulbussen nicht abgeholfen.
Beleg: (inkl. vollständiger Dokumentation) http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/638/broker.jsp?uMen=6382ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCon=86b0e1e0-be3c-c31d-fc39-8c7c1847c614&uTem=5242ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalContents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID=86b0e1e0-be3c-c31d-fc39-8c7c1847c614
In Deutschland müssen Reisebusse nicht nur mit Sicherheitsgurten auf jedem Platz ausgestattet sein, diese müssen auch benutzt werden. Stehplätze sind nicht zugelassen. Eine wichtig, richtige und sinnvolle Reaktion auf schwere Busunglücke. Für Schulbusse und Linienbusse, die in der Regel zum Schülertransport genutzt werden, gelten Ausnahmeregelungen.
In Rheinland-Pfalz dürfen nur 70% der vom Hersteller angegebenen Stehplatzkapazitäten genutzt werden. Nach einschlägiger Rechtsprechung können Eltern ihre Aufsichtspflicht im Schulbus dadurch ausüben, dass sie das Kind gegebenenfalls nicht einsteigen lassen. Werden Kinder auf dem Schulweg nicht mit dem Linien- oder Schulbus befördert und scheiden aufgrund der entfernung Fußweg und Fahrradnutzung aus, so bleibt nur der Transport mit dem Privat-PKW der Familie. Nicht alle Eltern haben ein Fahrzeug oder können ihre Arbeitszeiten an den Schulbeginn- und -endzeiten ausrichten.
In Rheinland-Pfalz hat der Landesgesetzgeber beschlossen auf Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu verzichten und propagiert diese Kostenerleichterung als Beitrag zur Chancengleichheit. Gleichzeitig finden regelmässig Schulwegkontrollen statt. Bei diesen wird nicht nur die Verkehrssicherheit von Fahrrädern überprüft, es werden auch Geschwindigkeit und Fahrverhalten der Eltern überprüft. Ebenso wird überprüft ob erforderliche Rückhaltesysteme genutzt und die Anschnallpflicht beachtet wurde.
Dabei kann die Situation entstehen, dass ein Schulkind von 11 Jahren und 11 Monaten sowie einer Körpergröße von 1,49 cm aufgrund Überfüllung vom Schulbus nicht mit zur Schule genommen wird. Mit etwas Glück hätte das Kind die Fahrt stehend im Bereich der Frontscheibe aufnehmen können. Wird das Kind nun z.B. vom Vater zur Schule gebracht und hat dieser zwar die Anschnallpflicht im PKW beachtet, nicht aber die Sitzerhöhung eingesetzt, dann wird er durch eine Polizeikontrolle sanktioniert.
Auch das Thema Arbeitsschutz wurde vom Petitionsausschuss des Landtags genauso wenig beachtet wie von Gesetz- und Verordnungsgebern. Beim Stückguttransport gibt es klare und strikte Regelungen zur Ladungssicherung. Schulkinder ob stehend oder sitzend, die nicht durch Rückhaltesysteme gesichert sind, haben nicht nur selbst das Verletzungsrisiko, sondern stellen auch für den Berufskraftfahrer eine erhebliche Gefährdung dar.
In der Bundesrepublik Deutschland muss es darstellbar sein, dass jedes Schulkind der aktuellen anerkannten Regeln der Technik in einem Schulbus gesichert ist.“ (red)
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