Samstag, 02. November 2024

Offenbach/Landau: Betrunkene Frau rammt Auto und widersetzt sich der Polizei

11. Februar 2018 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau
Symbolbild: Pfalz-Express

Symbolbild: Pfalz-Express

Landau/Offenbach an der Queich – Von einem Zeugen wurde beobachtet, wie eine augenscheinlich betrunkene Frau schwankend zu einem in der Königstraße geparkten Auto ging und  einstieg. Das teilte die Polizei mit.

Die Frau startete das Fahrzeug, hatte aber Probleme beim Anfahren. Als sie schließlich losfuhr, stieß sie gegen ein Auto und verursachte einen Schaden.

Obwohl der Anstoß laut Zeugen deutlich war, entfernte sich die Frau von der Unfallstelle. Mit Hilfe des durch den Zeugen notierten Kennzeichens konnte die Fahrerin und deren Aufenthaltsort in Offenbach ermittelt werden.

Da die Wohnungstür nicht geöffnet wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Landau die Öffnung der Tür an. Die Fahrerin war zuhause. Ihr Lebensgefährte und Wohnungsinhaber war mit dem Eintreffen der Polizei und den Maßnahmen nicht einverstanden und versuchte, diese aktiv zu verhindern und zu stören. Beide widersetzten sich und verletzten zwei Beamtinnen leicht.

Ein Beamter erlitt eine Bisswunde am Bein und eine Zerrung, weshalb er dann nur noch eingeschränkt dienstfähig war.

Sowohl die Fahrerin als auch ihr Lebensgefährte hatten offensichtlich dem Alkohol gut zugesprochen. „Die strafprozessualen Maßnahmen wurden dennoch durchgeführt“, so die Landauer Polizei.

Neben dem Strafverfahren gegen die Frau wurde auch gegen den Lebensgefährten ein Strafverfahren eröffnet.

Weitere Zeugen können sich bei der Polizei Landau unter der Telefonnummer 06341- 2870 melden. (desa/pol)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

20 Kommentare auf "Offenbach/Landau: Betrunkene Frau rammt Auto und widersetzt sich der Polizei"

  1. Demokrat sagt:

    Und wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
    Beim Durchschnittsbürger zeigt die Staatsanwaltschaft gerne ihre Macht.

  2. Demokrat sagt:

    Was erlaubt sich die StA Landau?
    Es gab offensichtlich keine Gefahrenlage.
    Als Bürger kann man sich nicht einmal auf die Grundrechte verlassen.
    Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
    Ich würde meine Wohnung auch gegen die Staatsmacht verteidigen.
    Nach meiner Meinung ist hier die StA und die Polizei der Täter und nicht ein Bürger der sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnimmt..

    • Makamabesi sagt:

      Hätten Sie lieber das gelesen?

      Da die Wohnungstür nicht geöffnet wurde, zogen die Beamten wieder ab um die Rechte der Familie zu wahren. Wenig später fuhr die Frau zur nächste Tankstelle, um sich Nachschub zu besorgen. Hierbei übersah sie zwei spielen Kinder und fuhr diese an. Die Kinder werden derzeit in Landau in einer Klinik versorgt. Die Fahrerin ist weiter flüchtig.

      • Demokrat sagt:

        Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund für das Eindringen in die Wohnung!
        Was Sie konstruieren ist pure Phantasie und hat mit dem realen Vorfall nichts zu tun.
        In meinen Augen macht sich die StA und deren Handlungsgehilfen selbst zum Täter.
        Für den Eifer der Polizei muss es auch Grenzen geben, deshalb haben wir Gesetze!

        • KlausMichael sagt:

          Die Polizei hätte natürlich warten können bis die Frau von alleine und vollkommen nüchtern ihre Wohnung wieder verlässt. Dann wäre außer Spesen nichts gewesen. Niemand hätte ihr nachweisen können, dass sie unter Alkoholeinfluss gefahren ist.
          Und natürlich war Gefahr in Verzug: die Frau ist besoffen Auto gefahren und hat einen Unfall verursacht, mit Glück wohl nur Blechschaden.
          Würden sie auch so reden wenn sie in ihrem volltrunkenen Zustand ein Kind überfahren hätte?
          Ist dann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung immer noch wichtiger?

          Nicht ohne Grund haben sich die Frau und ihre Lebensgefährte nicht die Tür geöffnet und dann der Polizei widersetzt, die wussten trotz ihres Alkoholspiegels genau was Sache ist.

          • Demokrat sagt:

            Noch (hoffe ich) leben wir nicht in einem Polizeistaat!
            Das ist erst der Fall, wenn Hypothesen wie von Ihnen geschildert, für einen derartigen Polizeieinsatz ausreichend sind.

  3. Chris sagt:

    Sehr geehrter Demokrat, die Frau hat völlig unhypothetisch betrunken einen Unfall gebaut und völlig unhypothetisch fahrerflucht begangen. Beides übrigens Straftaten.
    Des weiteren hat sie sich völlig unhypothetisch dem Zugriff der Polizei verweigert indem sie nicht geöffnet hat.
    Kritik am Verhalten der Frau scheint mir hier angebracht. Alles was ihnen dazu einfällt ist Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft? Betrunken Autofahren stört sie nicht aber Polizei, die ihre Arbeit macht?
    Artikel13 nennt übrigens auch Ausnahmen. Hier liegt z.b. eine sogenannte ergreifungsdurchsuchung vor. Paragraf102 stpo

    • Demokrat sagt:

      Wie kommen Sie zu diesen Behauptungen?
      Waren Sie dabei?

      • Chris sagt:

        Ich nicht aber der Zeuge.
        Und das Auto ist sicherlich nicht von alleine an das andere gefahren.

        • Demokrat sagt:

          Poizeigesetz § 31

          Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
          (1) 1Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. 2Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

          • Chris sagt:

            Es geht nicht um eine Durchsuchung sondern um eine Ergreifung. S.o.
            Außerdem können Sie gerne ihren Paragrafen weiterlesen, da finden Sie folgendes unter Punkt 2.

            2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn

            1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Person in der Wohnung befindet, die
            a) in Gewahrsam genommen werden darf,

  4. Demokrat sagt:

    Es stellt sich übrigens auch die Frage ob die Fahrerin den Schaden überhaupt bemerkt hat, falls nicht
    gilt vom Grundsatz her, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Denn der in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) beschriebene Tatbestand setzt eben diese Wissens-Wollens-Komponente voraus. Wurde die Fahrerflucht nicht bemerkt, fehlt es üblicherweise an eben diesem Merkmal.

  5. Demokrat sagt:

    Wer sagt den, dass die Fahrerin den Schaden überhaupt bemerkt hat?

    Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Denn der in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) beschriebene Tatbestand setzt eben diese Wissens-Wollens-Komponente voraus. Wurde die Fahrerflucht nicht bemerkt, fehlt es üblicherweise an eben diesem Merkmal.

    • Chris sagt:

      Dann ist sie immer noch offensichtlich betrunken Auto gefahren.
      Wenn sie den Schaden nicht bemerkt hatte (vielleicht weil sie zu besoffen war) dann hätte sie auch die Tür öffnen können und der Polizei den Sachverhalt schildern können. Hat sie aber nicht.
      Der Anstoß war laut Zeuge deutlich so dass davon auszugehen ist dass sie es gemerkt hat.
      Aber sie können gerne noch weiter versuchen sich das ganze so zurechtzubiegen damit ihre Annahme die Wohnung dürfe durch die Polizei nicht betreten werden richtig wird, wird hier aber nicht gelingen
      Den auch falls die Frau den Unfall nicht gemerkt hat muss sie beweisen dass sie es nicht gemerkt hat und nicht die Polizei das Gegenteil. Das geht aber nicht wenn man die Tür nicht öffnet.

    • KlausMichael sagt:

      „Obwohl der Anstoß laut Zeugen deutlich war, entfernte sich die Frau von der Unfallstelle. “

      Zu betrunken um zu verstehen was da gerumst hat und deshalb war es keine Fahrerflucht?
      Warum verteidigen Sie diese verantwortungslose Schnapsdrossel so vehement – die betrunken mit ihrem Auto fährt, einen Unfall verursacht, abhaut, später der Polizei nicht öffnet und dann auch noch auf die Beamten losgeht? Finden Sie dieses Verhalten etwa richtig?
      Sie hat in ihrem Zustand „nur“ ein Auto angefahren, es hätte genauso ein Mensch sein können.
      Wieviele Menschen sterben täglich auf den Straßen weil andere sich betrunken hinters Steuern setzen?
      Hätte es keine Zeugen gegeben würde der Geschädigte evtl. auch noch auf seinem Schaden sitzenbleiben.

      • Demokrat sagt:

        Der Begriff verantwortungslose Schnapsdrossel stellt neben der Verächtlichmachung auch eine Beleidigung dar!

  6. Fred S. sagt:

    Der StA war wohl offensichtlich betrunken, die Frau hatte scheinbar allen Grund sich zu verstecken…

    • Demokrat sagt:

      Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass der StA betrunken war?
      Das Aufsuchen der eigenen Wohnung ist kein Verstecken vor der Polizei.

  7. Demokrat sagt:

    Es bleibt nach meiner Meinung nur zu sagen, dass Polizei und StA weit über das Ziel hinaus, tätig geworden sind. Das Rechtsgut Unverletzbarkeit der Wohnung steht weit über den Interessen der Strafverfolger. Mit den bisherigen Ausführungen hat die Staatsmacht vor Gericht mit Sicherheit keinen Erfolg. Mit, wenn und aber wird die Staatsmacht keinen Erfolg erzielen. Insbesondere als Inhaber der Wohnung würde ich alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Polizei/StA ausschöpfen und mir einen guten Anwalt nehmen. In meinen Augen liegt hier ein klarer Amtsmissbrauch vor. Und nebenbei bemerkt können die Beschuldigten in Ihrer Wohnung doch ungestraft Alkohol konsumieren, was die Polizei wohl schlecht der Autofahrt zurechnen kann.

    • Chris sagt:

      Wie oft wollen sie es noch hören?
      Ihre Meinung bleibt ihnen unbenommen, das Gesetz sagt eindeutig was anderes. Und das können Sie nicht wegdiskutieren auch wenn sie es versuchen.
      Es hat einen Grund dass nicht jeder Bürger einfach eine Rechtsberatung vornehmen darf, sie zeigen es ganz deutlich dass das auch gut ist.
      Den Beschuldigten bleibt immer die Chance alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, aber das sollte man sich gut überlegen denn das wird in diesem Fall sehr teuer und ist nicht besonders aussichtsreich.